Bundesgerichtspräsident kritisiert Blocher

publiziert: Sonntag, 8. Okt 2006 / 10:46 Uhr

Bern - Bundesgerichtspräsident Giusep Nay kritisiert die Äusserungen von Justizminister Christoph Blocher zur Antirassismus-Strafnorm.

Christoph Blocher habe sich nicht an die Gewaltentrennung gehalten.
Christoph Blocher habe sich nicht an die Gewaltentrennung gehalten.
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Bei einer zu raschen Änderung von Gesetzen drohe die hoch stehende Schweizer Rechtskultur verloren zu gehen.

«Unsere Rechtssicherheit und die Wahrung der Menschenrechte sind ein Markenzeichen der Schweiz», sagte Nay in einem im «SonntagsBlick» erschienenen Interview.

Er betonte die Bedeutung der Gewaltentrennung: «Auch hier verwildert die Rechts- und die politische Kultur, wenn sich die Politiker nicht daran halten und den Richtern Anweisungen geben.»

Nicht nur zulässig, sondern auch notwendig

Das Antirassismusgesetz gefährdet aus Nays Sicht die Meinungsfreiheit nicht. Es setze der Meinungsäusserung Grenzen, «aber wie auch anderswo nach dem Willen des Gesetzes». Dies sei nicht nur zulässig, sondern auch notwendig.

«Das Volk hat das gegebene Spannungsverhältnis zugunsten der Wahrung der Menschenwürde der von Rassismus bedrohten Bevölkerungsgruppen gelöst», sagte Nay weiter.

Eine lange Praxis habe die Antirassismus- Strafnorm noch nicht, und heikle Einzelfragen seien noch definitiv zu klären.

Bundesgericht soll Asylgesetz prüfen

Juristische Fragezeichen setzt Giusep Nay hinter das vom Souverän vor Wochenfrist abgesegnete Asylgesetz. Ob dieses die Menschenrechte verletze, werde das Bundesgericht zu prüfen haben. Als Beispiel nannte er die neue Durchsetzungshaft, die im Gegensatz zur bisherigen Rechtssprechung des höchsten Gerichts stehe.

Wenn das Volk menschenrechtswidrig handle, dürfe dies die Rechtssprechung korrigieren. «Das Bewusstsein, dass die Schweiz eine Demokratie und gleichzeitig ein Rechtsstaat ist, ist nicht sehr entwickelt - die direkte Demokratie wird überhöht», sagte Giusep Nay.

Das Volk dürfe nicht alles tun, «denn eine Demokratie bedingt einen Rechtsstaat und umgekehrt».

(rr/sda)

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