Bundesrat: Besteuerung von Erben

publiziert: Freitag, 14. Mrz 2003 / 17:05 Uhr

Bern - Der Bundesrat stockt sein Entlastungsprogramm von zwei auf dreieinhalb Milliarden Franken auf. Sollte dies mit weiteren Einsparungen nicht gelingen, will er eine eidgenössische Erbschaftssteuer oder die Erhöhung der Mehrwertsteuer vorschlagen.

Die Landesregierung hat ihre Sanierungsstrategie schon wieder überprüfen müssen. Dies vor allem deshalb, weil eine Kommission des Nationalrates den Aufschub der Steuererleichterungen für Familien verhindert hat. Dazu kamen neuerdings Forderungen bürgerlicher Parteien, das Sparpaket auf 3,5 oder gar 5 Milliarden aufzustocken.

Einsparungen von 5 Milliarden und mehr seien unrealistisch, sagte Finanzminister Kaspar Villiger vor den Medien. Der Bundesrat habe aber ein Zusatzprogramm von 1,5 Milliarden beschlossen. Dabei neige er zur reinen Sparlösung, die alle Bereiche treffen werde und in einigen Gebieten zu einem nominalen Ausgabenabbau führen könnte.

Als Alternative bereitet er ein Einnahmenszenario vor. Villiger kann sich vorstellen, den Entscheid dem Volk zu überlassen: Sagt der Souverän Ja zu höheren Steuern, fällt das Zusatz-Sparpaket weg. Sagt es Nein, wird die Sparrakete II gezündet.

Als einfachste Lösung erwägt der Bundesrat eine Erhöhung der Mehrwertsteuer. Dabei würde für 1,5 Milliarden Franken ein halber Prozentpunkt genügen.

Der Bundesrat prüft aber auch eine eidgenössische Erbschaftssteuer. Diese würde die vielerorts abgeschafften kantonalen Erbschaftssteuern ersetzen. Bei einem Höchstsatz von 5 Prozent für direkte Nachkommen und einem beträchtlichen Freibetrag würden auch hier 1,5 Milliarden für den Bund zusammenkommen.

Zu den Steuervorlagen hätten in jedem Fall Volk und Stände das letzte Wort. Der Bundesrat will sein ergänztes Entlastungsprogramm im Sommer den Räten zuleiten. Gleichzeitig will er dem Parlament eine Gesetzesänderung unterbreiten, die eine flexiblere Handhabung der seit Anfang dieses Jahres eingeführten Schuldenbremse erlaubt.

(bert/sda)

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