Obergrenze für Steuerabzüge

Bundesrat: Pendlerabzug maximal 3000 Franken

publiziert: Mittwoch, 2. Nov 2011 / 14:07 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 2. Nov 2011 / 18:15 Uhr
Pendlerverkehrt am Sihlquai.
Pendlerverkehrt am Sihlquai.

Bern - Der Bundesrat hat seine Pläne zur künftigen Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur korrigiert. Dabei ist er Kritikern aus verschiedenen Lagern entgegen gekommen - auch den Pendlern. Diese sollen weiterhin einen grossen Teil ihrer Fahrkosten von den Steuern abziehen können.

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Mit der Vorlage «Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur» (FABI) will der Bundesrat insgesamt eine Milliarde Franken Mehreinnahmen für die Infrastruktur generieren. Zur Kasse gebeten werden nicht zuletzt die Nutzerinnen und Nutzer.

Als Verkehrsministerin Doris Leuthard im Januar die Pläne vorstellte, erntete sie Kritik. Insbesondere die geplante Begrenzung der Steuerabzüge für Pendler auf eine Pauschale von 800 Franken stiess auf Ablehnung. Nach der Vernehmlassung hat der Bundesrat seine nun Pläne geändert. «Wir haben die goldene Mitte gesucht», sagte Leuthard am Mittwoch vor den Medien.

Abzug bis 3000 Franken

Heute können Pendlerinnen und Pendler die effektiven Fahrkosten von der direkten Bundessteuer abziehen. Künftig sollen sie nachgewiesene Kosten bis 3000 Franken abziehen können, was annähernd den Kosten für ein GA zweiter Klasse entspricht.

Für Autofahrerinnen und Autofahrer entspricht dies den Kosten, die bei einer täglichen Pendlerdistanz von 20 Kilometern anfallen. Bei den kantonalen Steuern sollen die Kantone auch weiterhin frei entscheiden können, wie sie den Fahrkostenabzug gestalten wollen.

Mehreinnahmen für Bund

Mit dieser neuen Regelung würde der Bund gegenüber heute rund 200 Millionen Franken mehr einnehmen. 22 Prozent der Steuerzahlenden hätten eine höhere Rechnung als bisher. Die Differenzen seien aber verkraftbar, sagte Leuthard. Für eine ledige Person mit einem steuerbaren Einkommen von 80'000 Franken, die bisher 4000 Franken habe abziehen können, betrüge die Differenz 30 Franken im Jahr.

Entgegen gekommen ist der Bundesrat vor allem auch den Kantonen. Diese sollen unter dem Strich mit jährlich zusätzlich rund 200 Millionen Franken belastet werden. Ursprünglich wollte der Bundesrat die Kantone mit 300 Millionen belasten.

(bg/sda)

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Auch die Preise für Zugbillete steigen in den kommenden Jahren.
Was hat das mit den Ticketpreisen zu tun?
Das sind die Steuerabzüge und trifft die Auto-Pendler deutlich härter als diejenigen des ÖV, wenn schon. Wenn schon macht sie jetzt weiter, wo Leuenberger begonnen hat. Einfach noch konzeptloser und idiotischer als der Vorgänger...
Ich finde diese Bundesrätin unmöglich!
Billetpreise hoch und hoch und hoch, Steuernabzüge runter. Genau das macht Bundesrätin Doris Leuthard. Somit werden natürlich wieder diejenigen am meisten bestraft, welche kein eigenes Auto besitzen und auf den ÖV zwingend angewiesen sind. Bei diesen hohen Preisen steigt das Risiko von Schwarzfahrern. Folge: Die Manager der SBB erhalten zuwenig Boni, die Preise für Billette und Abos steigen noch mehr. Bundesrätin Leuthard ist auf dem perfekten Weg, sämtliche Arbeiten von Altbundesrat Moritz Leuenberger wieder rückgängig zu machen resp. abzureissen. Ich finde das unverschämt!
Dieselbe Bundesrätin,
die sich an vorderster Front dafür einsetzt, dass die Energiekosten in den folgenden Jahren gesetzlich massiv erhöht werden, limitiert schon mal rechtzeitig die Steuerabzüge für Pendler.

Passt schon.
Berufsgewinnungskosten...
sollen doch die Berufsgewinnungskosten einfach abgezogen werden können. Die Pendler werden durch den Bund schon sonst genug belastet, denn solche Reisezeiten sind ja auch Verlustzeiten. Ich bin sicher, jeder würde am liebsten in 2 Minuten von Haustüre am Arbeitsplatz sein, aber das ist einfach nicht realistisch.
Was soll's, das geht eh in ein Referendum und wird dort dann abgeschmettert. Denn die Realität ist einfach anders, als die Träumer in unserem Bundesrat es gerne haben möchten.
Na ja...
immerhin ist eine weitere Massnahme zum Ausbluten des Mittelstandes gescheitert.

3000.- also, das ist ok. Entspricht 90% eines 2. Kl. GA.

Ich wäre grundsätzlich dafür, dass der Abzug immer in der Höhe eines 2.Kl. GAs wäre.

Pendeln ist nämlich den lieben fleissigen Bürgern regelrecht aufgezwungen worden.

Ausserdem ist es unrealistisch zu denken man könne immer in Nähe des Wohnorts arbeitet.
Und wer noch das Gefühl hat man solle dorthin ziehen wo man arbeitet, der soll mal die Mietzinse studieren in den grössten Arbeitgebergebieten.
.
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