Zivilstand

Bundesrat: Zivilstände sind unerlässliche Beziehungs-Etiketten

publiziert: Mittwoch, 8. Okt 2014 / 13:06 Uhr
Auch stelle die Angabe des Zivilstandes «einen zulässigen Eingriff in die Privatsphäre dar», schreibt das Bundesamt für Justiz.
Auch stelle die Angabe des Zivilstandes «einen zulässigen Eingriff in die Privatsphäre dar», schreibt das Bundesamt für Justiz.

Bern - Die Zivilstände «geschieden», «verwitwet» oder «aufgelöste Partnerschaft» sollen derzeit nicht abgeschafft oder verändert werden. Der Bundesrat hat einen Bericht verabschiedet, der darlegt, dass die Angabe des Zivilstandes im Verkehr mit Behörden «unerlässlich» ist.

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«Die Zivilstände sind gleichsam Etiketten, die einer rechtlich normierten Beziehung umgehängt werden. In verschiedenen Rechtsbereichen sieht die Rechtsordnung je nach Zivilstand unterschiedliche Rechte und Pflichten vor», hält der Bericht fest.

So knüpften mehr als sechzig Erlasse - vor allem im Sozialversicherungsrecht oder bei der beruflichen Vorsorge - Rechtsfolgen an den Zivilstand «geschieden» an. Auch zahlreiche internationale Übereinkommen stützten sich auf den Zivilstand. Eine Änderung oder Abschaffung einzelner oder aller Zivilstände hätte somit national wie auch international Folgen.

Zulässiger Eingriff

Auch stelle die Angabe des Zivilstandes «einen zulässigen Eingriff in die Privatsphäre dar», schreibt das Bundesamt für Justiz (BJ) in einer Mitteilung vom Mittwoch. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Erhebung, Registrierung und Bearbeitung des Zivilstandes einer Person das Recht auf Privatleben im konkreten Einzelfall einschränken kann.

Die Einschränkung verfüge jedoch über eine gesetzliche Grundlage, liege im öffentlichen Interesse und respektiere das Verhältnismässigkeitsprinzip, weshalb sie grundrechtskonform sei.

Wenn der Zahnarzt nach dem Zivilstand fragt

In der Privatwirtschaft hingegen werde der Zivilstand oft erfragt, obwohl er nicht angegeben werden müsse - etwa bei Zahnarzt, bei der Hotelbuchung oder im Wettbewerbsformular. «In Ausübung ihres Rechts auf informelle Selbstbestimmung steht es jeder Bürgerin und jedem Bürger frei, ob sie oder er den exakten Zivilstand in solchen Geschäften angeben will oder nicht.»

Der Bericht, der im Auftrag des Nationalrats verfasst wurde, hält auch fest, dass die Behörden, die den Zivilstand bearbeiten, an gesetzliche Vorschriften wie Amtsgeheimnis und Schweigepflicht gebunden sind. «Der Zivilstand wird nur dort bekannt, wo es die Aufgabenerfüllung tatsächlich erfordert.»

Diskussion zu Familienrecht abwarten

Nicht zuletzt prüft der Bundesrat derzeit in Erfüllung eines weiteren Postulats die Grundlagen und Ausrichtung eines modernen Familienrechts. In diesem Zusammenhang muss die Frage beantwortet werden, welche Lebensformen rechtlich zu normieren und welche Rechte und Pflichten an diese zu knüpfen sind.

Der Bundesrat lehnt deshalb eine Anpassung oder gar eine Aufhebung der Zivilstände zum jetzigen Zeitpunkt ab. Eine Änderung der Zivilstände, die nicht im Einklang mit den familienrechtlichen Grundlagen stehe, würde weder den Interessen der Bürgerinnen und Bürger noch der Rechtssicherheit dienen, hält das BJ fest.

Der Bundesrat wird aber bei künftigen Gesetzesarbeiten prüfen, ob die Angabe des Zivilstandes für die Aufgabenerfüllung einer Behörde unerlässlich ist oder ob mit anderen Anknüpfungskriterien gearbeitet werden kann.

(flok/sda)

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