Bundesrat begründet einmal Nein und einmal Ja zum 24. November

publiziert: Montag, 7. Okt 2002 / 12:07 Uhr / aktualisiert: Montag, 7. Okt 2002 / 13:05 Uhr

Bern - Der Bundesrat wünscht sich ein Nein zur SVP-Initiative gegen Asylrechtsmissbrauch und ein Ja zur Revision der Arbeitslosenversicherung. Er begründet dies im heute erschienenen Bundesbüchlein zur Eidg. Abstimmung vom 24. November.

Die Initiative gebe vor, man könne Asylsuchende, die über einen sicheren Drittstaat in die Schweiz kommen, ohne weiteres zurückschicken. Dies sei eine Illusion, heisst es in den Abstimmungserläuterungen. 95 Prozent aller Asylsuchenden reisten auf dem Landweg und damit zwangsläufig über ein Nachbarland ein.

Diese Drittstaatenregelung sei unfair gegenüber den Nachbarn und führte zu einem unsolidarischen Verhalten der Schweiz, schreibt der Bundesrat. Die Initiative gebe keine Antwort auf die Frage, was mit den Menschen geschehe, die ein Nachbarstaat nicht zurücknehme. Diese Menschen wären weiterhin in der Schweiz.

Mit der Revision der Arbeitslosenversicherung erhalte das Sozialwerk eine finanziell gesunde Basis, heisst es im Bundesbüchlein. Damit hätten die Sozialpartner die Sicherheit, dass sich in guten Zeiten ein finanzielles Polster erwirtschaften lasse, auf das in der Not zurückgegriffen werden könne.

Mit der Revision würden die Leistungen der Versicherung den realen Gegebenheiten angepasst, schreibt der Bundesrat. Die Kürzung der Taggelder von 520 auf 400 Tage berücksichtige die Tatsache, dass die Arbeitslosigkeit in der Schweiz durchschnittlich 145,5 Tage dauere. Für Härtefälle und über 55-Jährige sei vorgesorgt.

Gegen das Arbeitslosenversicherungsgesetz haben die Gewerkschaften das Referendum ergriffen. Der Bundesrat und die Mehrheit des Parlamentes sind laut Bundesbüchlein davon überzeugt, dass die Neuregelung sozial gerecht und wirtschaftlich vernünftig ist.

(sda)

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