Bundesrat distanziert sich von GPK-Bericht

publiziert: Donnerstag, 29. Nov 2007 / 13:36 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 29. Nov 2007 / 15:09 Uhr

Bern - Der Bundesrat kann sich die Feststellungen und Schlussfolgerungen der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrates nicht in allen Teilen zu Eigen machen. In einer Stellungnahme geht er auf Distanz.

Der Bundesrat stellt sich hinter das Vogehen von  Christoph Blocher.
Der Bundesrat stellt sich hinter das Vogehen von Christoph Blocher.
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Der Bundesrat anerkennt die geleistete Arbeit der GPK und stellt fest, dass er mit den Empfehlungen weitgehend einverstanden ist.

In seine Stellungnahme hat er auch das Rechtsgutachten seines Experten Professor Georg Müller eingearbeitet, dem er allerdings nicht in allen Punkten folgt.

Keine «unerlaubte Weisungen»

Im Fall des mutmasslichen Terroristen Mohamed Achraf bedauert der Bundesrat, dass es die von Lucrezia Meier-Schatz (CVP/SG) geleitete Subkommission der GPK unterlassen habe, das Bundesamt für Justiz (BJ) zu begrüssen. Die Feststellungen der GPK beruhten auf falschen Grundlagen.

An einer Sitzung, bei welcher festgelegt wurde, dass der Informationslead für den Fall «Achraf» ab sofort beim Informationsdienst des Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) liege, habe Bundesrat Christoph Blocher Bundesanwalt Valentin Roschacher keine «unerlaubten Weisungen» erteilt, wie die GPK rügt.

Der Bundesrat hält die heutige Rechtslage für unbefriedigend. Er schlägt deshalb vor, die administrative und die fachliche Aufsicht über die Bundesanwaltschaft dem Bundesrat zu übertragen. Damit würde der Bundesrat auch bei der Information weisungsberecht.

Bundesrat nicht «umgangen»

Was die Auflösung der Arbeitsverhältnisses Roschachers angeht, stimmt der Bundesrat dem Vorgehen Blochers zu. Er habe es stillschweigend genehmigt. Deshalb könne man nicht wie die GPK behaupten, Blocher habe den Bundesrat «umgangen», schreibt Professor Müller.

Nach Meinung Müllers und der GPK war das EJPD nicht befugt, Roschacher eine Abgangsentschädigung in der Höhe eines Jahresgehaltes zuzusichern. In dieser Frage anerkennt der Bundesrat Handlungsbedarf. Die Problematik soll im Zuge der Revision des Bundespersonalgesetzes bereinigt werden.

(bert/sda)

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