Berufliche Vorsorge

Bundesrat hebt Mindestzinssatz auf 1,75 Prozent an

publiziert: Mittwoch, 30. Okt 2013 / 13:35 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 30. Okt 2013 / 14:48 Uhr
Der Bundesrat hat entschlossen den Mindestzinssatz von 1,5 auf 1,75 Prozent zu heben. (Archivbild)
Der Bundesrat hat entschlossen den Mindestzinssatz von 1,5 auf 1,75 Prozent zu heben. (Archivbild)

Bern - Der Mindestzinssatz für Guthaben der beruflichen Vorsorge (BVG) steigt per 2014 von 1,5 auf 1,75 Prozent. Dies beschloss der Bundesrat am Mittwoch. Begründet wird der Schritt mit der positiven Wertentwicklung bei Aktien und Immobilien im laufenden und im letzten Jahr.

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Der Bundesrat folgt mit seinem Entscheid wie immer der Eidgenössischen Kommission für Berufliche Vorsorge, obwohl er an deren Empfehlung nicht gebunden wäre. Die Kommission hatte im September die Erhöhung empfohlen, mit einer knappen Mehrheit von 9 zu 8 Stimmen.

Aktienanlagen und Immobilien haben sich 2012 und im laufenden Jahr positiv entwickelt, wie das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) festhält. Es verweist auf den Börsenindex SMI, der 2012 insgesamt 14,9 Prozent gewann und bis Ende September 2013 nochmals um 17,6 Prozent anstieg. Auch die Immobilien legten laut dem Index der Firma Wüest und Partner um 6,8 Prozent zu.

Bundesrat nennt Entscheid «massvoll»

Gegen eine Erhöhung gesprochen hätte dagegen die anhaltende Tiefzinsphase. Insgesamt ergibt sich für den Bundesrat aber ein positives Bild.

Die Erhöhung um 0,25 Prozentpunkte bezeichnet er als massvoll. Die Vorsorgeeinrichtungen könnten damit noch immer einen Teil der Rendite für die notwendigen Rückstellungen nutzen.

Seit 2012 liegt der Mindestzinssatz für die Altersguthaben der zweiten Säule auf dem historischen Tiefstand von 1,5 Prozent. Für die Festlegung des Mindestzinssatzes sind die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften entscheidend.

 

(tafi/sda)

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