Nach Ende der Sanktionen

Bundesrat hofft auf intensiveren Austausch mit dem Iran

publiziert: Sonntag, 17. Jan 2016 / 13:04 Uhr
Der Bundesrat beglückwünschte die beteiligten Parteien zur erfolgreichen Umsetzung des Atomabkommens, wie das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung von Bundespräsident Johann Schneider-Ammann (Bild) mitteilte.
Der Bundesrat beglückwünschte die beteiligten Parteien zur erfolgreichen Umsetzung des Atomabkommens, wie das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung von Bundespräsident Johann Schneider-Ammann (Bild) mitteilte.

Bern - Die Schweizer Regierung hat am Sonntag die erfolgreiche Umsetzung des Atomabkommens mit dem Iran und das Ende der Sanktionen begrüsst. Die Schweiz kündigte die Aufhebung der Sanktionen im Einklang mit der UNO und der EU an.

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Der Bundesrat äusserte sich zuversichtlich, dass nun eine «Intensivierung des politischen und wirtschaftlichen Austausches mit dem Iran» ermöglicht werde. Gleichzeitig beglückwünschte er die beteiligten Parteien zur erfolgreichen Umsetzung des Abkommens, wie das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) von Bundespräsident Johann Schneider-Ammann am Sonntag mitteilte.

Aber auch nach Ende der Sanktionen verbleiben einige Restriktionen und Bewilligungspflichten. Diese basierten auf den entsprechenden UNO- und EU-Massnahmen. Dabei erwähnte das WBF unter anderem den Handel mit Rüstungs-, Nuklear- und doppelt verwendbaren Gütern. Finanz- und Reiserestriktionen blieben für eine reduzierte Anzahl Personen und Unternehmen bestehen.

Die Schweiz hatte im Februar 2007 Sanktionen gegen den Iran verhängt, gestützt auf den Beschluss des UNO-Sicherheitsrats vom Dezember 2006. Die Strafmassnahmen gegen Einzelpersonen, Unternehmen und Organisationen umfassten unter anderem Konten- und Einreisesperren sowie Verbote oder Einschränkungen von Handel und Geschäftsbeziehungen.

Wer noch mit dem Iran Wirtschaftsbeziehungen unterhalten wollte, musste sich an strikte Einschränkungen und Kontrollen halten. Die Verordnung war mehrmals überarbeitet und angepasst worden und umfasste am Schluss ohne Anhänge 67 Seiten. Die nun gültige Verordnung trete «am 17. Januar 2016 um 12.00 Uhr in Kraft», hiess es am Sonntag.

(asu/sda)

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