Bundesrat ist gegen Bestimmungen über Thurgauer Zivilstandsämter

publiziert: Mittwoch, 2. Jul 2003 / 20:53 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 2. Jul 2003 / 21:26 Uhr

Bern - Der Bundesrat hat die Bestimmungen über die Thurgauer Zivilstandsämter nicht genehmigt, weil diese gegen das Bundesrecht verstossen. Die Thurgauer Regierung muss nun eine neue Vorlage ausarbeiten.

Frisch getrautes Ehepaar im Standesamt.
Frisch getrautes Ehepaar im Standesamt.
Damit wird Tatsache, was sich seit langem abzeichnete - dass der Entscheid des Thurgauer Grossen Rats vom 9. April in eine Sackgasse führen würde. Dieser hatte sich dafür ausgesprochen, die derzeit bestehenden 80 kantonalen Zivilstandsämter - eines pro Gemeinde - zu belassen.

Dies hat jedoch zur Folge, dass nur etwa 10 thurgauische Zivilstandsämter die Bundesverordnung über die Mindestbeschäftigung der Zivilstandsbeamten erfüllen. Demzufolge müssen diese zu mindestens 40 % angestellt sein. Die Thurgauer Regierung hatte dem Grossen Rat ursprünglich vorgeschlagen, nur noch acht Zivilstandsämter zu belassen.

Die Vertreter der SVP und der FDP hatten im Grossen Rat argumentiert, dass eigentlich das Bundesgesetz nicht rechtmässig sei. Dieses verstosse gegen die Gemeindeautonomie. Ausserdem sei die Festlegung auf 40 % willkürlich. Vergeblich warnten die CVP und die SP davor, dass 80 Zivilstandsämter niemals vom Bundesrat genehmigt würden.

Der Thurgauer Regierungsrat will nun den Bundesratsentscheid prüfen und dann über das weitere Vorgehen entscheiden. Die Zustimmung der Landesregierung ist gemäss Bundesrecht nötig, damit die Zivilstandsbestimmungen in Kraft treten können. Angefochten werden kann der Entscheid der Landesregierung nicht.

Die übrigen neuen thurgauischen Einführungsbestimmungen zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch sind am Mittwoch vom Bundesrat genehmigt worden.

(bert/sda)

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