Bundesrat korrigiert seine Meinung zum Steuerpaket

publiziert: Mittwoch, 11. Feb 2004 / 17:04 Uhr

Bern - Der Bundesrat will seine Unterstützung für das Steuerpaket nicht länger mit der Ankündigung einer Reparaturvorlage verbinden. In diesem Sinne hat er sein Ja, aber für die Volksabstimmung vom 16. Mai korrigiert.

Die bisherige Meinung des Bundesrates zum Steuerpaktet war von Kaspar Villiger geprägt worden.
Die bisherige Meinung des Bundesrates zum Steuerpaktet war von Kaspar Villiger geprägt worden.
Im November hatte der damalige Finanzminister Kaspar Villiger bekanntgegeben, dass der Bundesrat nur zu zwei Dritteln hinter dem Steuerpaket stehe. Weil das Parlament bei der Wohneigentumssteuer übermarcht habe, werde die Landesregierung den Räten nach Volks-Ja eine neue Vorlage unterbreiten.

Mit Blick auf die Abstimmungserläuterungen für den 16. Mai hat die Regierung nun in neuer Besetzung ihre Position überprüft und angepasst, wie Bundespräsident Joseph Deiss vor den Medien erklärte.

Laut Deiss verzichtet der Bundesrat darauf, im Bundesbüchlein eine eigene Reparaturvorlage anzukündigen. Im Falle einer Annahme des Steuerpakets wird er gemäss den Abstimmungserläuterungen aber konstruktive Vorstösse zur Korrektur der zu weit gehenden flankierenden Massnahmen beim Wohneigentum unterstützen.

Der Bundesrat möchte so die Entscheidfindung des Volkes und die Interpretation des Abstimmungsresultates erleichtern. Die bisherige Absichterklärung hätte dahingehend missverstanden werden können, dass eine Korrekturvorlage vom Parlament nicht nur beraten, sondern auch gutgeheissen werden wird.

Mit der neuen Stellungnahme werde das oui, mais zu einem oui tout court, sagte Deiss. Im Bundesbüchlein will der Bundesrat aber sein Verständnis für die verfassungsrechtlichen, föderalistischen und finanziellen Einwände der Kantone unterstreichen und darlegen, dass die Räte wesentlich über seine Anträge hinausgegangen sind.

Zum Verhalten der Regierung vor Urnengängen, sagte Deiss überdies, die Landesregierung erachte es weiterhin als ihr Recht und ihre Pflicht, an den Abstimmungskämpfen teilzunehmen. Jüngst hatten insbesondere Moritz Leuenberger beim Avanti-Gegenvorschlag und Christoph Blocher bei der Verwahrungsinitiative die Diskussion über die Rolle der Bundesräte in Abstimmungskämfen angeregt.

(tr/sda)

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