Keine Ausnahmen bei Schulsport-Taxidiensten

Bundesrat lässt verschärfte Kindersitz-Pflicht bestehen

publiziert: Donnerstag, 17. Feb 2011 / 10:20 Uhr
Teddybär im Kindersitz (Symbol).
Teddybär im Kindersitz (Symbol).

Bern - Der Bundesrat will an den neuen Kindersitz-Regeln festhalten. Für Transporte zum Schul- oder Vereinssport soll es keine Ausnahmen geben, wie er in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine Motion schreibt.

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Die Kindersitzpflicht war vor rund einem Jahr verschärft worden. Kinder müssen seither in Kindersitzen oder auf Sitzpolstern fahren, bis sie 12 Jahre alt oder 150 Zentimeter gross sind. Mit einer Motion fordert die Berner SP-Nationalrätin Margret Kiener Nellen nun, dass die Regeln für Sportvereine und Schulsport gelockert werden.

Bei Sportanlässen führten die neuen Regeln zu unverhältnismässigen Schwierigkeiten, begründet Kiener Nellen das Anliegen. Probleme ergäben sich insbesondere bei Eltern-Taxidiensten. Entweder müssten die Kinder ständig eigene Kindersitze mit sich tragen, oder dann müssten die Sitze vor dem Transport eigens organisiert werden. Die Motionärin verweist zudem auf Ausnahmen in anderen Staaten.

Der Bundesrat hält jedoch nichts davon: Er beantragt dem Parlament, die Motion abzulehnen. Würde auf einer Fahrt zu einem Sportanlass ein schwerer Unfall mit Kindern geschehen, so hätte im Nachhinein niemand Verständnis dafür, dass die Regeln gelockert worden seien, gibt er zu bedenken. Mit den neuen Regen seien die Kinder bei Unfällen besser geschützt.

Kindersitze selbst mitbringen

Den Aufwand hält der Bundesrat für vertretbar. Vereine könnten Sitzerhöher beschaffen, schlägt er vor. Kinder könnten aber auch verpflichtet werden, die Sitzerhöher - wie ihre übrige Sportausrüstung - selber mitzubringen.

Zur Kindersitzpflicht sind mehrere Vorstösse hängig. Ausnahmen werden etwa für Taxis gefordert. Die Verkehrskommission des Nationalrates hat sich jüngst für eine flexible Lösung bei Taxis ausgesprochen.

(dyn/sda)

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