Entschädigung ab 500 Franken

Bundesrat legt Limite für Anspruch auf Arbeitslosengeld fest

publiziert: Freitag, 11. Mrz 2011 / 16:07 Uhr
Die Arbeitslosengelder werden neu mit einer Limite geregelt.
Die Arbeitslosengelder werden neu mit einer Limite geregelt.

Bern - Alle Arbeitslose, die mindestens 500 Franken pro Monat verdienten, haben Anspruch auf Arbeitslosengeld. Diese Limite hat der Bundesrat in der am Freitag verabschiedeten Arbeitslosenversicherungsverordnung festgelegt.

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Nach den Reaktionen in der Vernehmlassung verzichtete er darauf, das Mindesteinkommen, ab welchem Anspruch auf Leistungen der Versicherung besteht, auf 800 Franken zu erhöhen. Auch will er Beitragszeiten aus staatlichen Arbeitslosenprogrammen nicht mehr anrechnen lassen. In diesem Rahmen erzielte Einkommen gelten auch nicht als versicherter Verdienst.

Eine Konzession hat der Bundesrat an Kulturschaffende gemacht, indem er bei Berufen mit häufig wechselnden oder befristeten Anstellungen die Beitragszeit während den ersten 60 Tagen doppelt anrechnet. Ursprünglich wollte der Bundesrat bei 30 Tagen bleiben, Gewerkschaften und Kulturorganisationen hatten 90 Tage gefordert.

Änderung ab 1. April

Die Verordnungsänderung tritt am 1. April in Kraft, zusammen mit der im letzten September vom Volk genehmigten Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes. Diese sieht höhere Beiträge und Leistungskürzungen vor, vor allem bei jungen Arbeitslosen. Tausende werden darum Anfang nächsten Monat ihren Anspruch auf Taggelder verlieren.

(bg/sda)

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Ja, kuwilli
Auf den Gedanken bin ich auch schon gekommen.
kuwillis PS aus Basel ...
"PS: Ich bin Täter aus Überzeugung.". Ja, das hört ma aus Ihren Texten deutlich heraus!
Kosmetik
Hier wird nur Kosmetik betrieben die kaum ins Gewicht fällt.

Am 1. April fängt der sinnlose Sozialabbau an.
Auf dem Buckel der Jungen und Lehr/Studienabgänger wird die ALV "saniert".
Unsolidarischer geht es nicht mehr.
Ach lieber Untoter
machen Sie sich mal keine Sorgen.
Wie Sie, sicher völlig richtig und zum xten mal, hier schreiben. Unschuldig den Job verloren! (glaube ich Ihnen sogar und das ist nicht sarkastisch gemeint)

Warum Sie sich keine Sorgen machen müssen? kann ich Ihnen sagen. Sie haben ja die Schuldigen ausgemacht, die Ausländer, Flüchtlinge, Muslime, etc.

Es ist doch irgendwie beruhigend, wenn das Leben so einfach verläuft. Der einzige klitze kleine Nachteil, wenn an allem die Anderen schuld sind ist, dass auch man selber an nichts mehr schuld ist. Man ist nur noch Opfer und nicht mehr Täter. Das klingt verlockend.....ist es aber nicht! Denken Sie mal in aller Ruhe darüber nach.

PS: Ich bin Täter aus Überzeugung.
Unsinn
Ich habe 25 Jahre ununterbrochen in der gleichen Firma gearbeitet und dann den Job verloren wegen übelsten nachgewiesenen Verleumdungen und Beschimpfungen seitens der Behörden. Hatte nie Betreibungen, Steuerschulden etc. was durch Dokumente belegt ist. Ich erhalte folgendes Arbeitslosengeld nach 25 Jahren einzahlen und nach 8 Monaten unverschuldeter Arbeitslosigkeit: 0 Fr. Arbeitslosengeld, Sozialhilfe 0 Fr. Also von Anspruch auf Arbeitslosengeld zu sprechen entspricht nicht der Realität.
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