An das Internetzeitalter anpassen

Bundesrat modernisiert Überwachung

publiziert: Mittwoch, 27. Feb 2013 / 19:00 Uhr
Bundesrätin Simonetta Sommaruga.
Bundesrätin Simonetta Sommaruga.

Bern - Die Staatsanwaltschaften sollen zur Bespitzelung von Straftätern bessere Überwachungsmittel erhalten. Bei der Aufklärung besonders schwerer Taten will der Bundesrat die Infiltrierung von Computern mit Staatstrojanern erlauben, trotz Kritik in der Vernehmlassung.

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Die heutigen Möglichkeiten zur Aufklärung schwerer Straftaten haben aus Sicht des Bundesrates mit dem technologischen Fortschritt nicht Schritt gehalten. «Der Staat kann es sich aber nicht leisten, gewisse Kommunikationskanäle den Kriminellen zu überlassen», sagte Bundesrätin Simonetta Sommaruga am Mittwoch vor den Medien in Bern.

Ohne grossen Aufwand können Kriminelle heute laut der Justizministerin eine Verschlüsselung einsetzen, um sich einer Überwachung zu entziehen. Um in solchen Fällen ein Skype-Gespräch dennoch mithören zu können, sollen die Strafverfolgungsbehörden sogenannte «Government Software» einsetzen dürfen.

Diese Programme installieren Polizisten unbemerkt auf Computern, ähnlich wie Hacker. Die Software erlaubt den Behörden, die Aktivitäten auf einem Computer zu registrieren. Den Einsatz der Trojaner sieht der Bundesrat wie angekündigt in einer Totalrevision des Gesetzes zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) vor. Er leitete das Gesetz am Mittwoch an das Parlament.

Schon heute lassen die Gerichte die Programme zu. Allerdings ist die Rechtslage umstritten. Bis Ende 2010 setzte der Bund vier Mal einen Trojaner ein, seither nicht mehr. Unbekannt ist, wie viele Male Kantone zur Spionagesoftware griffen.

Restriktiver Delikte-Katalog

Die Vernehmlassung hatte das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) bereits 2010 abgeschlossen, wobei der Trojaner-Einsatz stark umstritten war. Die Programme stellten einen grossen Eingriff in die Grundrechte dar, räumte Sommaruga ein. Dass der Staat sie einsetzen wolle, wecke Ängste. Deshalb setze der Bundesrat für deren Einsatz enge Grenzen.

Die Schnüffelsoftware soll nur zum Einsatz kommen, wenn es um die Aufklärung besonders schwerer Straftaten geht. Der Einsatz soll restriktiver geregelt sein als beim Abhören von Telefongesprächen. Im Vordergrund stehen Tatbestände wie Terrorismusfinanzierung, kriminelle Organisation oder Kinderpornografie. Ausgeschlossen ist die präventive Überwachung.

Zudem dürfen die Trojaner nicht für alles genutzt werden, zu dem sie fähig sind. Die Behörden dürfen nur Gespräche mithören oder E-Mails mitlesen sowie Daten zu Absender, Empfänger und ähnlichem erheben. Verboten ist es aber, die Festplatte zu durchsuchen oder eine Webcam zu einer Spionage-Kamera umzuprogrammieren.

Die Einsätze muss zudem wie schon heute ein Zwangsmassnahmegericht bewilligen, Zufallsfunde dürfen nicht verwendet werden und es gibt auch eine Beschwerdemöglichkeit im Nachhinein.

Neu 12 Monate Vorratsdatenhaltung

Im Zuge der Modernisierung des BÜPF will der Bundesrat auch die Aufbewahrungsfrist für die sogenannten Randdaten von sechs auf zwölf Monate verlängern. Randdaten geben Auskunft, wer mit wem wann und wie lange telefoniert hat. Oft dauere es länger als sechs Monate, bis die Behörden eine Überwachung anordnen könnten, begründete Sommaruga den Entscheid.

Neu sollen Telefon-, Post- und E-Mail-Überwachungen auch bei flüchtigen Verurteilten sowie vermissten Personen zur Notsuche möglich sein, in diesen Fällen auch ohne vorgängige Bewilligung.

Markant ausweiten will der Bundesrat ausserdem den Kreis der Unternehmen, die eine angeordnete Überwachung unterstützen müssen. Heute sind die Post, Telekom- und Internet-Anbieter inklusive Provider und E-Mail-Anbieter dazu verpflichtet.

Neu müssen unter anderen auch Betreiber von Chatforen und firmeninternen Fernmeldenetzen sowie Hotels, Spitäler und Schulen Hand bieten. Letztere sollen aber eine Überwachung lediglich tolerieren müssen und sie nicht selbst durchführen.

(bg/sda)

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FACEBOOK
Auch bei facebook wird unliebsames gelöscht. Natürlich auch nur bei schweren Verbrechern.

Ich bin nicht auf facebook.

Man sagt, dass wenn man nicht auf facebook ist, dass man dann unsozial ist. War nicht der Breivik auf facebook?

Da ich nicht auf FB bin, bin ich kriminell.

http://www.pi-news.net/2013/02/facebook-zensiert-jurgen-elsasser/
Geht mir auch so
Bin mit Ihnen völlig einverstanden. Ich kann diesen Weiberbundesrat auch nicht mehr sehen.

Welche Rückschritte die Schweiz bezüglich Bürgerrechte und Freiheit in den letzten zwei Jahren gemacht hat ist unglaublich. Überwachung, Verbote, Gesetze und Vorschriften wo es nur geht. Jeden Monat einen weiteren Schritt zum Polizei und Überwachungsstaat oder zur Demontage der Schweiz.

Auch ich betrachte diese drei als Landesverräter. Weg mit denen, aber schnell!
Wenn ich dieses Gesicht nur schon sehe!
3 Frauen in dieser Landesregierung und ich kann unterdessen keines dieser Gesichter mehr sehen, ohne dass mir die Verachtung ins Blut fährt!
Keine dieser 3 kann man zu irgendwas brauchen. Keine dieser 3 verdient so etwas wie Achtung oder Respekt.
Jede dieser 3 verrät das Land mit jeder einzelnen Aktion,die sie vollziehen.
Bundestrojaner? Anpassung ans Internetzeitalter?
Pustekuchen! Legalisierung des Polizei- und Ueberwachungsstaats,sonst nix.
Hört mir doch auf mit "nur bei schweren Verbrechen"... diese Sprüche hören wir jedes einzelne Mal,wenn es in Richtung Totalitarismus geht.
Gut. Dann eben auf diese Weise. Warum nicht einen Bürgertrojaner entwickeln? Wie heisst es doch so schön (falsch)? Wer nichts zu verstecken hat,hat nichts zu befürchten. Gönnen wir uns doch den kleinen Spass,wie gewisse Leute in den Verwaltungen plötzlich ganz dämlich aus der Wäsche schauen,wenn ihre vertraulichen mails und andere hübsche Schweinereien auf den Computern ganz anderer Abteilungen und mailfächer auftauchen.
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