Entscheid vom Ständerat

Bundesrat muss bei Whistleblower-Vorlage nachbessern

publiziert: Donnerstag, 10. Sep 2015 / 10:16 Uhr
Der Bundesrat muss bei der Whistleblower-Vorlage über die Bücher. (Symbolbild)
Der Bundesrat muss bei der Whistleblower-Vorlage über die Bücher. (Symbolbild)

Bern - Der Bundesrat muss bei der Whistleblower-Vorlage über die Bücher. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat entschieden, die Vorlage zurück an den Bundesrat zu schicken. Diese sei zu kompliziert, hiess es. Die Stossrichtung soll aber beibehalten werden.

2 Meldungen im Zusammenhang
Der Ständerat hiess den Rückweisungsantrag am Donnerstag stillschweigend gut. Er folgte damit dem Nationalrat und seiner vorberatenden Kommission.

Zwar möchte auch der Ständerat im Gesetz regeln, unter welchen Umständen Meldungen über Missstände am Arbeitsplatz zulässig sind. Der Bundesrat soll den Gesetzesentwurf aber verständlicher und einfacher zu formulieren. Die Grundstruktur der Vorlage, namentlich die Kaskade der Anlaufstellen für Whistleblower, soll nicht geändert werden.

Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass eine Meldung über Unregelmässigkeiten in einem Unternehmen nur dann rechtmässig ist, wenn sie zuerst an den Arbeitgeber und allenfalls erst danach an eine Behörde erfolgt. Nur unter bestimmten Bedingungen soll als letztmöglicher Weg der Gang an die Öffentlichkeit zulässig sein. Zusätzlicher arbeitsrechtlicher Schutz für Whistleblower ist nicht vorgesehen.

«Nicht alltagstauglich»

Der Ständerat hatte der Whistleblower-Vorlage bereits vor rund einem Jahr zugestimmt. Schon damals war diese als «hyperbürokratisch» und «nicht alltagstauglich» bezeichnet worden. Für eine Rückweisung fand sich damals jedoch keine Mehrheit.

Im Nationalrat warnte Kommissionssprecher Daniel Jositsch (SP/ZH), die Vorlage sei derart kompliziert, dass es für den potenziellen Whistleblower schwierig sei herauszufinden, wie er sich in einem konkreten Fall verhalten soll.

Nachdem sich der Nationalrat im Mai für die Rückweisung ausgesprochen hatte, zog nun der Ständerat nach. Justizministerin Simonetta Sommaruga warnte allerdings vor allzu grossen Erwartungen: Wenn man den Entwurf vereinfache, gehe man weniger ins Detail, es drohe unter Umständen ein Verlust an Präzision.

Es lohne sich aber, nochmals über die Vorlage darüber zu gehen. Sie werde die Erste sein, die sich über eine vollständige, einfache und präzise Vorlage freue, sagte Sommaruga.

 

(nir/sda)

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