Bundesrat prüft neues EU-Güterverkehrsabkommen

publiziert: Mittwoch, 24. Jun 2009 / 13:14 Uhr

Bern - Der Warenverkehr zwischen der Schweiz und der EU soll weiterhin ohne vorgängige Anmeldung möglich sein. Der Bundesrat hat ein entsprechendes Abkommen bis Oktober in die Vernehmlassung geschickt. Vorläufig wird der neue Vertrag bereits ab 1. Juli angewendet.

Für den Warenverkehr mit Nicht-EU-Staaten führt die EU per 1. Juli die so genannte 24-Stunden-Regel ein. Import und Export von Waren müssen künftig im Voraus angemeldet werden, damit eine Risikoanalyse vorgenommen und nötigenfalls die Waren zurückbehalten werden können.

Der Bund befürchtete dadurch Staus an den Grenzen und daraus folgenden volkswirtschaftlichen Schaden. Die Schweiz und die EU einigten sich darauf, die Schweiz von der 24-Stunden-Regel auszunehmen. Allerdings wird diese ab 1. Januar 2011 für den Warenverkehr zwischen der Schweiz und Nicht-EU-Staaten gelten.

«Das Geschäft war schwierig in der Entstehung, die Verhandlungen waren intensiv», sagte Bundespräsident Hans-Rudolf Merz vor den Bundeshausmedien.

Mit dem Abkommen unterstellt die Schweiz ihren Warenverkehr mit Nicht-EU-Staaten den neuen EU-Sicherheitsvorschriften. Die Schweiz anerkennt den neu eingeführten Status der «Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten» (Authorized Economic Operator, kurz AEO). Der AEO-Status erlaubt den zertifizierten Unternehmen beim Handel mit Drittstaaten die Lockerung der Sicherheitsvorschriften am Zoll.

Entscheidend dabei ist laut Merz, dass die Schweiz neues EU-Recht nicht automatisch übernehmen muss. Beschliesst die Schweiz, eine Rechtsentwicklung nicht zu übernehmen, kann die EU Ausgleichsmassnahmen ergreifen.

(fest/sda)

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