Für Bundesrat soll Protokoll-Pflicht gelten

Bundesrat soll nicht mehr auf Protokolle verzichten dürfen

publiziert: Mittwoch, 1. Dez 2010 / 10:32 Uhr

Bern - Der Bundesrat soll künftig bei seinen Sitzungen nicht mehr auf Protokolle verzichten dürfen. Der Ständerat hat eine Motion angenommen, die seine Geschäftsprüfungskommission (GPK) im Zusammenhang mit der UBS-Affäre formuliert hatte.

Die freie kollegiale Beratung erleichtere die Konsensfindung, gab Bundeskanzlerin Corina Casanova zu bedenken.
Die freie kollegiale Beratung erleichtere die Konsensfindung, gab Bundeskanzlerin Corina Casanova zu bedenken.
Der Bundesrat soll nach dem Willen des Ständerates eine Gesetzesänderung vorlegen, die ihn dazu verpflichtet, seine Beratungen und Beschlüsse durchgehend schriftlich festzuhalten. Auch bei geheimen Geschäften und im Falle von mündlichen Informationen soll er dieses Gebot einhalten müssen.

Angst vor Indiskretionen

Damit möchte die GPK sicherstellen, dass die Beratungen und Beschlüsse des Bundesrates im Nachhinein nachvollziehbar sind. Während der UBS-Affäre hatte der Bundesrat zeitweise auf die Protokollierung der Sitzungen verzichtet, aus Angst vor Indiskretionen.

Die Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat rügten dies in ihrem Bericht zur Affäre. In seiner Stellungnahme versicherte der Bundesrat, dass er künftig nicht mehr auf Protokolle verzichten werde.

Nicht jedes Wort festhalten

Er zeigte sich bereit, das heutige System der Beschlussprotokolle etwas auszubauen und im Gesetz zu verankern. Detaillierte Wortprotokolle kommen für ihn aber nicht in Frage: «Wortprotokolle würden den freien Austausch im Bundesrat behindern», heisst es in der Stellungnahme. Für eine freie kollegiale Beratung sei wichtig, dass das Sitzungsgeheimnis auch später gewahrt bleibe.

Die Vertreter der GPK machten im Ständerat deutlich, dass sie mit ihrer Motion nicht Wortprotokolle verlangen. Der Bundesrat beantragte dennoch die Ablehnung der Motion. Die freie kollegiale Beratung erleichtere die Konsensfindung, gab Bundeskanzlerin Corina Casanova zu bedenken. Der Ständerat stimmte der Motion jedoch zu. Sie geht nun an den Nationalrat.

(ade/sda)

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