Bundesrat unterstützt Anti-Folter-Abkommen

publiziert: Freitag, 23. Sep 2005 / 17:35 Uhr / aktualisiert: Freitag, 23. Sep 2005 / 20:27 Uhr

Bern - Der Bundesrat will das Fakultativprotokoll zur Anti- Folter-Konvention der UNO ratifizieren und damit den Kampf gegen die Folter unterstützen. Zur Umsetzung des Protokolls soll eine nationale Kommission eingesetzt werden.

Das Fakultativprotokoll ergänzt das Regelwerke zur Verhütung der Folter.
Das Fakultativprotokoll ergänzt das Regelwerke zur Verhütung der Folter.
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Das Zusatzprotokoll vom 18. Dezember 2002 sieht insbesondere Besuche unabhängiger Aufsichtsgremien in Gefängnissen und Anstalten vor. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, dem UNO-Unterausschuss zur Verhinderung von Folter unbeschränkten Zugang zu allen Orten zu gewähren, an denen Personen gefangen gehalten werden.

Zudem muss der Unterausschuss zu allen bedeutsamen Informationen erhalten, wie das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) in einer Mitteilung vom Freitag schreibt. Nach seinem Besuch teilt das Gremium seine vertraulichen Empfehlungen und Bemerkungen dem Vertragsstaat mit.

Der Bundesrat hatte das Fakultativprotokoll bereits Anfang Juni gutgeheissen und am 25. Juni unterzeichnet. Nun ermächtigte die Landesregierung das EJPD, die Vernehmlassung zur Ratifizierung und zur Ausführungsgesetzgebung zu eröffnen.

Nationale Kommission

Das Protokoll sieht auf nationaler Ebene die Schaffung von Kommissionen vor. Sie prüfen regelmässig, wie Personen behandelt werden, denen die Freiheit entzogen wurde. Die Kommission veröffentlicht einen Jahresbericht und kann den Behörden Empfehlungen unterbreiten und Vorschläge zu Gesetzen anbringen.

Der Bundesrat schlägt vor, statt kantonalen Lösungen eine einzige nationale Kommission einzusetzen. Sie bestünde aus zwölf Mitgliedern, Fachleuten aus Medizin, Recht, Strafverfolgung und Straf- und Massnahmenvollzug. Ernannt würde sie durch die Landesregierung.

Die Schweiz hat bereits zwei internationale Übereinkommen ratifiziert, die den Schutz vor der Folter bezwecken: Erstens die Anti-Folter-Konvention der UNO, welche die Vertragsstaaten verpflichtet, regelmässig einen Bericht vorzulegen, worin sie über ihre Massnahmen Rechenschaft ablegen.

Zweitens die Anti-Folter-Konvention des Europarates, welche in den Vertragsstaaten regelmässige Besuche des Ausschusses zur Verhinderung von Folter vorsieht. Das Fakultativprotokoll ergänzt diese Regelwerke zur Verhütung der Folter.

(bert/sda)

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