Bundesrat verbietet Handel mit Kulturgütern aus Irak

publiziert: Freitag, 30. Mai 2003 / 16:51 Uhr

Bern - Der Bundesrat hebt die meisten Embargomassnahmen gegenüber dem Irak auf. Nicht mehr angewendet werden das Handelsverbot, die Beschränkungen im Flugverkehr und das Verbot, Gelder in den Irak zu transferieren. Neu sind Massnahmen im Bereich der Kulturgüter.

Handel mit Kulturgütern aus Irak ist verboten.
Handel mit Kulturgütern aus Irak ist verboten.
Mit seinem Entscheid ist der Bundesrat einer Resolution des UNO-Sicherheitsrates gefolgt. Das teilt das Volkswirtschaftsdepartement (EVD) mit. Um die Rückerstattung gestohlener Kulturgüter zu erleichtern, wurde der Handel mit solchen Gütern und deren Erwerb verboten. Der Besitz muss dem Bundesamt für Kultur gemeldet werden.

In Kraft bleibt neben dem Verbot von Rüstungslieferungen auch die Blockade von Konten der früheren irakischen Regierung und der von ihnen kontrollierten Unternehmen. Gesperrt sind neu auch Gelder von hohen früheren Amtsträgern und deren nächsten Familienangehörigen, einschliesslich der von ihnen kontrollierten Unternehmen.

Für diese Gelder wurde eine Meldepflicht gegenüber dem Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) eingeführt. Das UNO-Sanktionskomitee wird eine Liste der betroffenen Personen und Unternehmen veröffentlichen. Sobald dies geschehen ist, tritt die vom Bundesrat beschlossene Verordnungsänderung in Kraft.

(bert/sda)

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