Bundesrat verteidigt sein Ruhegehalt

publiziert: Freitag, 16. Feb 2007 / 13:13 Uhr / aktualisiert: Freitag, 16. Feb 2007 / 13:48 Uhr

Bern - Der Bundesrat lehnt eine Kürzung der Ruhegehälter für seine abgetretenen Mitglieder ab. Aus staatspolitischen Überlegungen stellt er sich gegen eine Motion von Nationalrat Hans Ulrich Mathys (SVP/AG).

Finanzielle Überlegungen dürfen den Entscheid eines Bundesrates nicht beinflussen.
Finanzielle Überlegungen dürfen den Entscheid eines Bundesrates nicht beinflussen.
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In einer Zeit, da sich die Bevölkerung zusehends Sorge um ihre Altersvorsorge mache, sollten nach Ansicht des Motionärs auch die Magistratspersonen ein Opfer bringen. Ihnen seien verminderte Ruhegehälter und allgemein strengere Anspruchsvoraussetzungen für die Pension zuzumuten.

Der Bundesrat bekräftigt die Argumente, mit denen er schon frühere Motionen des gleichen Urhebers bekämpft hatte: Magistratspersonen müssten ihr Amt «unabhängig von sozialversicherungsrechtlichen oder finanziellen Überlegungen» aufnehmen und aufgeben können.

Wer den Bundesrat nach mindestens vier Jahren oder aus gesundheitlichen Gründen verlässt, erhält ein volles Ruhegehalt in der Höhe der halben Besoldung einer amtierenden Magistratsperson. Zurzeit beträgt das Ruhegehalt so gegen 210 000 Franken.

Die effektive Höhe der Pension hängt im Übrigen davon ab, ob ein angetretenes Bundesratsmitglied wieder eine lukrative Tätigkeit aufnimmt. Übersteigt das Erwerbs- und Ersatzeinkommen zusammen mit dem Ruhegehalt die frühere Besoldung, wird das Ruhegehalt um den überschiessenden Betrag gekürzt.

(bert/sda)

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