Angriff

Bundesrat weist Italiens Vorwürfe im Fall Cuomo zurück

publiziert: Donnerstag, 24. Aug 2000 / 15:24 Uhr

Bern - Der Bundesrat will in Italien wegen der Vorwürfe zur Tessiner Justizaffäre intervenieren. Er hat die Kritik mangelhafter Zusammenarbeit im Fall Cuomo als ungerechtfertigt zurückgewiesen.

Bundesrat Kaspar Villiger bezeichnete den Zigarettenschmuggel als eine «Schweinerei», an der die Schweiz keine Schuld trage. Der Bundesrat diskutierte an seiner Klausursitzung vom Mittwochnachmittag auf dem Schilthorn (BE) über die Kritik und die Anschuldigungen gegenüber den Schweizer Behörden im Fall des mutmasslichen Chefs des italienischen Zigarettenschmuggels Gerardo Cuomo.

Der italienische Finanzminister Ottaviano Del Turco hatte in mehreren Interviews der Schweiz mangelhafte Zusammenarbeit gegen den internationalen Zigarettenschmuggel vorgeworfen. Diese Anschuldigungen erachtet der Bundesrat als ungerechtfertigt, wie Bundesratssprecher Achille Casanova am Donnerstag mitteilte. Den italienischen Rechtshilfeersuchen sei rasch entsprochen worden. Beweis dafür sei die positive Reaktion der italienischen Justiz. Die Rechtshilfe habe gut funktioniert; die Schweiz habe alle nötigen Informationen gegeben. Cuomo sei auf Grund eines italienischen Auslieferungsgesuchs in der Schweiz verhaftet und in Anwesenheit der zuständigen italienischen Justizbehörde vernommen worden. Del Turco war früher während mehrerer Jahre Präsident der Anti-Mafia-Kommission des italienischen Parlaments gewesen.

Bei seiner Intervention in Italien werde der Bundesrat zudem daran erinnern, dass das bilaterale Rechtshilfeabkommen auch vom italienischen Parlament so schnell als möglich ratifiziert werden sollte. Das Abkommen war bereits letztes Jahr von den eidgenössischen Räten genehmigt worden. Die Schweiz war mit dem Rechtshilfeabkommen Italien bei der Bekämpfung des Steuerbetrugs entgegen gekommen, um im Gegenzug ein Rückübernahmeabkommen für illegale Einwanderer zu erhalten.

Zigarettenschmuggel sei eine «Schweinerei», sagte Villiger vor den Medien. Er bestreite allerdings, dass die Schweiz daran die Schuld trage. Sie habe kein Interesse daran, Schmuggel oder Umgehungsgeschäfte anzuziehen. Möglich sei, dass die Rechtshilfe in einzelnen Fällen etwas lange gedauert habe. Nach Auskunft von Hermann Kästli, Chef der Hauptabteilung Recht und Abgaben bei der Oberzolldirektion, versucht die Schweiz aktiv, den Schmuggel zu bekämpfen, indem sie seit einiger Zeit jede einzelne Sendung nach Brüssel meldet. Dies habe dazu geführt, dass die Zigaretten nicht mehr aus der Schweiz kämen, sondern meistens von Rotterdam nach Montenegro und von dort in die EU-Staaten gelangten. Laut Kästli ist geplant, im Kampf gegen den Zigarettenschmuggel künftig noch enger mit der EU zusammenzuarbeiten. Die Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) wies zudem darauf hin, dass die Schweiz Rechtshilfe in Fiskalsachen leiste, wenn ein Abgabebetrug vermutet werde. Da bei den grossen, der organisierten Kriminalität zuzurechnenden Fällen von Zigarettenschmuggel stets Abgabebetrug vorgelegen sei, habe die eidgenössische Zollverwaltung in zahlreichen Fällen Rechtshilfe geleistet. Bei organisiertem Schmuggel kann laut Villiger sogar das Bankgeheimnis aufgehoben werden, was auch geschehe. Die Anti-Mafia-Behörden in Bari hätten die Schweizer Mitwirkung am vergangenen 9. August ausdrücklich gelobt, hält das EFD fest. Weil die Rechtsaufassung im Vergleich zur EU unterschiedlich sei, gerate die Schweiz aber immer wieder ins Kreuzfeuer der Kritik. Die EU verlange auf dem Weg der Amtshilfe oft Massnahmen, die nach Schweizer Recht nur im Rahmen der Rechtshilfe zulässig seien. Im Herbst wollten die Schweiz und die EU-Kommission gemeinsam über das weitere Vorgehen beraten.

(sda)

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