Verbot unausweichlich

Bundesrat weiterhin gegen Söldnerfirmen

publiziert: Mittwoch, 23. Jan 2013 / 15:11 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 23. Jan 2013 / 15:46 Uhr
Söldner. (Symbolbild)
Söldner. (Symbolbild)

Bern - Söldnerfirmen sollen ihren Sitz nicht länger in der Schweiz haben dürfen. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zu einem entsprechenden Gesetz verabschiedet und ans Parlament geleitet.

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Mit dem Gesetz leiste die Schweiz Pionierarbeit, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga vor den Medien in Bern. Die Schweiz sei eines der ersten Länder, das klare Regeln schaffen wolle. Damit übernehme sie Verantwortung. «Es kann uns nicht egal sein, was Firmen, die ihren Sitz in der Schweiz haben, im Ausland tun.»

Das Gesetz verbietet in der Schweiz ansässigen Sicherheitsfirmen, unmittelbar an Feindseligkeiten im Rahmen eines bewaffneten Konflikts im Ausland teilzunehmen. Die Firmen sollen für solche Zwecke weder Personal rekrutieren noch ausbilden oder vermitteln dürfen.

Ausserdem sollen die Firmen keine Tätigkeiten ausüben dürfen, die schwere Menschenrechtsverletzungen begünstigen. So wäre ihnen beispielsweise untersagt, in einem Staat ein Gefängnis zu betreiben, in dem bekanntermassen gefoltert wird. Ebenso verboten wäre die Teilnahme an einer Geiselbefreiungsaktion. Weiterhin erlaubt wären dagegen Einsätze zum Schutz von Hilfskonvois.

Schweiz verlassen oder Tätigkeit ändern

Das Gesetz erfasst auch Holdings, also Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz, die im Ausland tätige Unternehmen kontrollieren. Für die betroffenen Firmen bedeutet dies, dass sie entweder ihren Firmensitz verschieben oder ihre Tätigkeit auf erlaubte Dienstleistungen ausrichten müssen.

Zu einzelnen Firmen äussert sich der Bund nicht: Trete das Gesetz in Kraft, werde der Bund die Firmen prüfen und gegebenenfalls Verbote aussprechen, sagte Michael Leupold, der Direktor des Bundesamtes für Justiz. Derzeit verfügt der Bund auch nicht über präzise Informationen. Auf Basis eines Berichts von 2010 geht er indes davon aus, dass rund 20 Unternehmen betroffen sind.

Lückenlose Kontrolle nicht möglich

Stimmen National- und Ständerat zu, müssen alle Unternehmen, die im Ausland Sicherheitsdienstleistungen erbringen wollen, dies vorgängig der zuständigen Behörde im Aussendepartement (EDA) melden. Innerhalb von 14 Tagen muss die Behörde dem Unternehmen dann mitteilen, ob sie ein Prüfverfahren einleitet, weil die geplante Tätigkeit gesetzeswidrig sein könnte.

Eine lückenlose Kontrolle werde nicht möglich sein, räumte Leupold ein. Der Bund verfüge jedoch über Instrumente, um Nachrichten im Ausland zu beschaffen. Biete ein Unternehmen verbotene Dienstleistungen an, könnte dies ausserdem durch Medien aufgedeckt werden. Sommaruga gab zu bedenken, den Verantwortlichen würden Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren drohen.

Meldepflicht statt Bewilligungssystem

Die beschränkten Kontrollmöglichkeiten waren der Grund dafür, dass sich der Bundesrat für eine Meldepflicht und gegen ein Bewilligungssystem entschied. Ein solches System wäre mit erheblichem Aufwand verbunden, argumentierte er. Zudem könnte eine Bewilligung als «Garantie» der Schweizer Behörden missverstanden werden.

Die Forderungen nach einer Regulierung waren lauter geworden, nachdem die britische Aegis Group 2010 ihren Holding-Sitz nach Basel verlegt hatte. Aegis kontrolliert eine der weltweit grössten Sicherheitsfirmen, die in Krisen- und Konfliktgebieten tätig ist.

Die Bedeutung von Sicherheitsdienstleistungen in Kriegsgebieten nehme zu, schreibt der Bundesrat in seiner Botschaft ans Parlament. Das weltweite Marktvolumen der nächsten zehn Jahre werde auf 100 Milliarden Dollar geschätzt. Das Gesetz trage dazu bei, die Sicherheit der Schweiz zu gewährleisten, die aussenpolitischen Ziele umzusetzen und die Neutralität zu wahren.

(bert/sda)

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