Verbindliche Strahlen-Grenzwerte gefordert

Bundesrat will Grenzwerte für Elekrosmog

publiziert: Montag, 4. Mrz 2002 / 19:07 Uhr / aktualisiert: Montag, 4. Mrz 2002 / 22:14 Uhr

Bern - Der Bundesrat will die bestehende Rechtsunsicherheit bei Mobilfunkantennen rasch beheben. Auf 1. Juli sollen verbindliche Berechnungs- und Messvorschriften in Kraft treten, sagte Bundesrat Moritz Leuenberger im Nationalrat.

Natels sorgen für Elektorsmog.
Natels sorgen für Elektorsmog.
Bei den Grenzwerten für Antennenstandorte herrschten chaotische Verhältnisse, sagte Nationalrat Georges Theiler (FDP/LU) in der Debatte über eine dringliche Interpellation der Kommission für Verkehr und Fermeldewesen (KVF). Die Schweiz riskiere damit, den Wettbewerb zu behindern und technologisch in Rückstand zu geraten.

Es habe sie erstaunt, dass der Nationalrat neuerdings auch über Vollzugsrichtlinien zu Verordnungen debattiere, sagte Simonetta Sommaruga (SP/BE). In Wirklichkeit gehe es den Bürgerlichen auch nicht darum, sondern um die Abschwächung der Grenzwerte.

Von Angstmacherei sprach dagegen Simon Schenk (SVP/BE). Schliesslich seien die Immissionswerte von SRG-Sendern, SBB-Zugfunk, Trafoanlagen und Starkstromleitungen, aber auch von verschiedenen Geräten im Haushalt vielfach deutlich höher als jene von Mobilfunkantennen. Bundesrat Moritz Leuenberger räumte Vollzugsprobleme bei Gemeinden und Kantonen ein. Wenn sich die zuständigen Bundesämter uneinig seien, dann könne er dies entscheiden. Bis Ende Monat soll laut Leuenberger die Vollzugsregelung so weit bereinigt sein, dass sie bis am 1. Juli in Kraft treten kann.

Dabei gehe es um Fragen der Berechnung der Strahlung, Abstandsregelungen, Bewilligungsverfahren oder das Vorgehen bei einer Änderung der Sendeleistung. Dort wo eine Gefahr drohe, solle im Rahmen des wirtschaftlich Möglichen, aber im Zweifel für die Gesundheit legiferiert werden.

(kil/sda)

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