Personen sollen eindeutig identifizierbar sein

Bundesrat will Handelsregister modernisieren

publiziert: Mittwoch, 15. Apr 2015 / 11:55 Uhr
Die umfassende Revision des Handelsregisterrechts stärke die Gesetzmässigkeit, die Rechtsgleichheit und die Übersichtlichkeit, schreibt der Bundesrat. (Symbolbild)
Die umfassende Revision des Handelsregisterrechts stärke die Gesetzmässigkeit, die Rechtsgleichheit und die Übersichtlichkeit, schreibt der Bundesrat. (Symbolbild)

Bern - Der Bundesrat will das Handelsregister modernisieren. Er hat eine entsprechende Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet. Künftig sollen im Handelsregister eingetragene Personen eindeutig identifizierbar sein.

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Personendaten werden heute dezentral in den kantonalen Handelsregisterdatenbanken erfasst, nach unterschiedlichen Vorgaben. Damit sind Personen gesamtschweizerisch nicht eindeutig zu identifizieren. Aus dem Handelsregister geht beispielsweise nicht hervor, ob es sich bei zwei Personen mit identischen Vor- und Nachnamen um Namensvettern oder um ein- und dieselbe Person handelt.

Neu soll nun eine zentrale Datenbank Personen geschaffen werden, damit die Erfassten eindeutig identifiziert werden können. Für die Identifizierung würden die kantonalen Handelsregisterämter die AHV-Versichertennummer verwenden. Diese soll jedoch nie öffentlich auf Handelsregisterauszügen erscheinen.

Die geplanten Neuerungen erhöhten die Datenqualität in den Registern, schreibt der Bundesrat in seiner Botschaft ans Parlament. So werde nicht nur der Datenaustausch zwischen den Behörden, sondern auch zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und den Behörden vereinfacht.

Erleichterung für Unternehmen

Die Vorlage sieht auch Erleichterungen für Gesellschaften vor. So soll die «Stampa-Erklärung» als separater Beleg abgeschafft werden. Diese Erklärung dient insbesondere bei der Eintragung einer Aktiengesellschaft in das Handelsregister als Bestätigung, dass keine anderen als die in den Belegen genannten Sacheinlagen, Sachübernahmen, Verrechnungstatbestände oder besonderen Vorteile bestehen.

Die umfassende Revision des Handelsregisterrechts stärke die Gesetzmässigkeit, die Rechtsgleichheit und die Übersichtlichkeit, schreibt der Bundesrat. Die Vorschriften über das Handelsregister im Obligationenrecht seien seit 1937 nicht mehr revidiert worden.

Rein elektronisches Register abgelehnt

Zunächst hatte der Bundesrat vorgeschlagen, ein gesamtschweizerisches, durch den Bund betriebenes Handelsregister zu schaffen. Weil diese Idee in der Vernehmlassung auf wenig Begeisterung stiess, passte er seine Vorschläge aber an. Der Bundesrat verzichtete nach der Vernehmlassung auch darauf, ein rein elektronisches Register zu schaffen.

Schliesslich verwarf er das Vorhaben, die Beurkundungspflicht bei einfach strukturierten Gesellschaften aufzuheben. Damit ist für die Gründung von Kapitalgesellschaften auch in Zukunft ein Notar notwendig.

(flok/sda)

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