Bundesrat will Kinderprostitution verbieten

publiziert: Freitag, 4. Jun 2010 / 13:58 Uhr / aktualisiert: Freitag, 4. Jun 2010 / 22:14 Uhr

Bern - In der Schweiz soll es keine 16- und 17-jährigen Prostituierten mehr geben. Der Bundesrat hat beschlossen die Europaratskonvention zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch in Kürze zu unterzeichnen.

Das Schutzalter soll auf 18 Jahre erhöht werden.
Das Schutzalter soll auf 18 Jahre erhöht werden.
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Deren Ziel ist es, eine ungestörte sexuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen. Die Vertragsstaaten werden insbesondere dazu verpflichtet, sexuellen Missbrauch von Kindern, Kinderprostitution, Kinderpornografie und erzwungene Teilnahme von Kindern an pornografischen Vorführungen unter Strafe zu stellen.

Für die Schweiz bedeutet dies, dass sie eine Lücke im Strafgesetz schliessen muss. Hierzulande liegt das Schutzalter bei 16. Ab diesem Alter können Jugendliche ihr Bild für pornografische Zwecke zur Verfügung stellen und Sex gegen Geld anbieten.

Käuflicher Sex nicht strafbar

Die Schweiz ist damit eines der wenigen Länder Europas, wo käuflicher Sex mit 16- und 17-jährigen Jugendlichen nicht strafbar ist. Dank einer Änderung des Strafgesetzes soll sich strafbar machen, wer sexueller Dienste von 16- bis 18-jährigen Jugendlichen mit Geld oder sonstige Vergütungen kauft.

Der Bundesrat reagiert mit der Ankündigung auf diverse parlamentarische Vorstösse. So hatte der Nationalrat im Juni einer Motion von Margret Kiener Nellen (SP/BE) zugestimmt, die eine entsprechende Änderung des Strafrechts fordert.

Beratung im Parlament

Mehrere andere Motionen und Parlamentarische Initiativen gleichen oder ähnlichen Inhalts sowie zwei Standesinitiativen aus den Kantonen Wallis und Genf warten noch auf die Beratung im Parlament.

Einige Kantone wollten jedoch nicht warten, bis der Bund das Strafgesetz anpasst. So hat Genf auf Anfang Mai 2010 ein Gesetz in Kraft gesetzt, das den Verkehr mit unter 18-jährigen Prostituierten unter Strafe stellt.

In den Kantonen St. Gallen und Wallis haben die Kantonsparlamente mit Vorstössen ihre Regierungen beauftragt, es Genf gleich zu tun, respektive sich in Bundesbern für eine Lösung einzusetzen.

(ade/sda)

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