Gerade der Fall der Spar- und Leihkasse Thun (SLT) hat dem
Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) gezeigt, dass das geltende
Verfahren bei der Insolvenz von Banken nicht genügt. Eine
Expertenkommission sieht nun vor, das Zusammenspiel von Aufsichts-,
Sanierungs- und Liquidationsrecht im Bankengesetz zu optimieren.
Unter EBK-Leitung
Künftig soll die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) in einem
auf den Einzelfall abgestimmten Verfahren die Sanierungsaussichten
einer überschuldeten Bank prüfen. Sind Chancen vorhanden, wird ein
Sanierungsbeauftragter eingesetzt und unter Anhörung der Gläubiger
und Eigner ein Sanierungsplan erstellt.
Der Sanierungsplan wird von der EBK genehmigt, wenn er die
Interessen der Gläubiger angemessen berücksichtigt. Andernfalls
wird die Bank durch einen von der EBK eingesetzten Liquidator in
einem Verfahren geschlossen, das in erster Linie die Interessen der
Gläubiger schützen soll.
Rasche Auszahlung
Kleinsteinlagen bis zu 5000 Franken werden nach den Vorschlägen
der Expertenkommission möglichst rasch ausbezahlt. Einlagen bis zum
Höchstbetrag von 30 000 Franken geniessen weiterhin ein
Konkursprivileg. Nach dem Vorbild der EU wird neu eine Rückzahlung
innert dreier Monate garantiert.
Diese Sicherung soll von den Banken wie bisher im Rahmen der
Selbstregulierung organisiert und neu von der EBK genehmigt werden.
Die Verstärkung des Einlegerschutzes liegt nach Ansicht der
Kommission im Interesse des gesamten Bankenplatzes Schweiz. Der
Bundesrat unterstützt die Stossrichtung des Expertenberichts.
(ba/sda)