Straf- und Vollzugsmassnahmen

Bundesrat will Konsequenzen aus dem Fall Lucie ziehen

publiziert: Mittwoch, 26. Mrz 2014 / 16:51 Uhr
Der Bundesrat plant, die Zusammenarbeit der Kantone bei Strafvollzügen zu verbessern. (Archivbild)
Der Bundesrat plant, die Zusammenarbeit der Kantone bei Strafvollzügen zu verbessern. (Archivbild)

Bern - Immer wieder konnten in den letzten Jahren verurteilte Straftäter fliehen oder delinquieren, weil die Zusammenarbeit über die Kantonsgrenze oder zwischen den Behörden nicht funktionierte. Der Bundesrat hat den Fall Lucie und weitere ausgewertet und ortet Handlungsbedarf.

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So seien in verschiedenen Fällen Informationen nicht eingeholt, nicht weitergegeben oder erst gar nicht erfasst worden. Erforderliche Akten wurden nicht nachgereicht, nicht verlangt oder ungenügend berücksichtigt. Vorhandene Gutachten zur Gefährlichkeit und zum Rückfall-Risiko wurden nicht zur Kenntnis genommen.

Im Fall Lucie zum Beispiel wurde ein Täter auf Bewährung freigelassen, nachdem er von einem Gefängnis ins nächste verschoben worden war, ohne dass die neue Stelle genau über den Täter aufgeklärt wurde. Urteil und Verfügung der Vollzugsbehörden enthielten keine Begründung. Damit fehlten anderen Stellen wichtige Informationen. Der Täter wurde schliesslich bedingt aus der Haft entlassen, 2009 ermordete er das Au-pair Lucie.

In Neuenburg gelang einem verwahrten Sexualtäter und Mörder 2011 bei einem Ausgang die Flucht. Die zuständige Behörde in Bern war über die begleiteten Ausgänge teils gar nicht informiert und erhielt keine Berichte darüber. Aufgrund dieser «eklatanten Mängel in der Verständigung der beiden Kantone Bern und Neuenburg» hatte Nationalrätin Viola Amherd (CVP/VS) vom Bundesrat eine Auslegeordnung verlangt.

Umfassende Strategie für Risikotäter

Der Bericht macht Handlungsbedarf in mehreren Bereichen aus. Kantone und verschiedene involvierte Stellen sollen enger zusammenarbeiten. Insbesondere bei den Risikotätern brauche es eine umfassende, übergeordnete strategische Steuerung. Teil dieser Strategie soll etwa die Ausbildung oder das Fehlermanagement sein.

Rund ein Viertel der derzeit verurteilten 4000 Straftäter im Straf- und Massnahmenvollzug gilt als «Risikotäter». Darunter werden beispielsweise Mörder, Vergewaltiger oder Geiselnehmer verstanden. Fehler bei der Einschätzung der Rückfallgefahr können schwerwiegende Folgen haben.

Gemäss dem Bericht wäre es sinnvoll, wenn die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polzeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) die übergeordnete Strategien festlegen und die Umsetzung kontrollieren würde.

Gemeinsame Gefängnisplatz-Planung

Eine verstärkte Zusammenarbeit ist laut Bericht aber auch darum nötig, weil die Herausforderungen im Straf- und Massnahmenvollzug immer komplexer werden. Grund dafür sei unter anderem, dass es immer mehr Insassen mit sehr langen Freiheitsstrafen und mit gesundheitlichen Problemen gebe. Und die Ansprüche an die Risikobeurteilung seien gestiegen.

Eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Kantonen oder den verschiedenen Disziplinen ist gemäss Bericht etwa bei der schweizweiten Planung von Gefängnisplätzen sinnvoll, beim Vollzug von Verwahrten oder bei stationären Massnahmen in geschlossenen Einrichtungen.

Fachleute fehlen

Der Bericht zeigt weiter auf, dass nicht genügend qualifizierte Fachleute zur Verfügung stehen, um die Risikodisposition einer verurteilten Person einzuschätzen. Hier sei ein zusätzlicher Professionalisierungsschub nötig.

Der Informationsfluss zwischen den einzelnen Stellen müsse verbessert werden. Dazu gehörten zum Beispiel auch Regelungen zum Informationsaustausch zwischen Vertretern des Justizvollzugs und der Gefängnisgesundheit. Hier komme es oft zu Konflikten wegen des Arztgeheimnisses.

Bundesrat will kein Bundesgesetz

Für den Straf- und Massnahmenvollzug sind grundsätzlich die Kantone verantwortlich. Daran will der Bundesrat auch nichts ändern. Ein Bundesgesetz sei nicht notwendig, heisst es in einer Medienmitteilung vom Mittwoch. Die Untersuchung habe keine Gesetzeslücken aufgedeckt.

Die Kantone ihrerseits haben bereits erste Schritte für eine bessere Zusammenarbeit unternommen. Im Herbst hat die KKJPD beschlossen, ein Kompetenzzentrum Justizvollzug zu schaffen. Dieses soll die strategische Planung im Straf- und Massnahmenvollzug stärken und die Kantone operativ unterstützen.

(ww/sda)

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