Fremdsprachenunterricht

Bundesrat will Mehrsprachigkeit in der Verwaltung stärker fördern

publiziert: Mittwoch, 27. Aug 2014 / 09:52 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 27. Aug 2014 / 16:02 Uhr
Frühfranzösisch soll in Nidwalden abgeschafft werden. (Symbolbild)
Frühfranzösisch soll in Nidwalden abgeschafft werden. (Symbolbild)

Stans - Mitten in der Diskussion um das Frühfranzösisch setzt der Bundesrat ein Zeichen für die Landessprachen. Er will die Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung stärker fördern.

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Der Bundesrat wolle mit gutem Beispiel vorangehen und seine Verantwortung wahrnehmen, die Landessprachen zu fördern und den nationalen Zusammenhalt zu stärken, heisst es in einer Mitteilung vom Mittwoch. Gleichentags hatte sich die Nidwaldner Regierung für die Abschaffung des Frühfranzösisch ausgesprochen. Mitte August hatte das Thurgauer Kantonsparlament entschieden, das an der Primarschule kein Französisch mehr unterrichtet werden soll.

Sprachquoten für Ämter

In der Bundesverwaltung will der Bundesrat nun die Mehrsprachigkeit umso mehr hochhalten. Gemäss der revidierten Verordnung soll für alle Verwaltungseinheiten eine gewisse Sprachenquote angestrebt werden. Deutschsprachige Mitarbeitende sollen einen Anteil von 68,5 bis 70,5 Prozent aller Angestellten ausmachen, Französischsprachige 21,5 bis 23,5 Prozent, Italienischsprachige 6,5 bis 8,5 Prozent und Rätoromanen 0,5 bis 1 Prozent. Vor allem auf Kaderstufe sollen sprachlichen Minderheiten künftig besser vertreten sein.

Bis anhin gab es entsprechende Zielvorgaben nur auf Departementsebene. Gemäss einer Evaluation aus dem Jahr 2012 waren die Sollwerte noch nicht ganz erfüllt. Deutschschweizer waren in der Bundesverwaltung mit einem Anteil von 71,8 Prozent leicht übervertreten. Die sprachlichen Minderheiten hatten die vorgegebenen Quoten noch nicht erreicht (Französisch: 21,2 Prozent; Italienisch: 6,7 Prozent; Rätoromanisch: 0,3 Prozent).

Sprachkurse für Angestellte

Des weiteren sollen für Verwaltungsangestellte vermehrt Sprachkurse angeboten werden. Kadermitarbeiter müssen über gute Kenntnisse in mindestens einer zweiten Amtssprache verfügen - und über passive Kenntnisse in einer dritten Amtssprache. Erfüllen sie diese Bedingungen nicht, kann sie der Arbeitgeber zu einem Sprachkurs verpflichten.

Mit der revidierten Verordnung werden auch die Kompetenzen der Delegierten für Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung verstärkt. Die Delegierte wird direkt vom Bundesrat ernannt und ist dem Eidgenössischen Finanzdepartement unterstellt. Seit einem Jahr hat dieses Amt Nicoletta Mariolini inne.

(flok/sda)

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