Wahlverfahren verstösst gegen Bundesrecht

Bundesrat will Schwyzer Verfassung ändern

publiziert: Mittwoch, 15. Aug 2012 / 13:37 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 15. Aug 2012 / 14:12 Uhr
Im März 2011 hatten 60 Prozent der Schwyzer die Verfassung gutgeheissen.
Im März 2011 hatten 60 Prozent der Schwyzer die Verfassung gutgeheissen.

Bern - Die neue Schwyzer Kantonsverfassung ist in einem Punkt nicht bundesrechtskonform. Der Bundesrat beantragt deshalb dem Parlament, die Schwyzer Verfassung mit Ausnahme der betreffenden Bestimmung zu gewährleisten.

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Der Bundesrat beruft sich dabei auf die Rechtssprechung des Bundesgerichts, wie das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) am Mittwoch mitteilte.

In der Kritik steht eine Bestimmung über die Wahlen in den Kantonsrat. Diese bewirkt, dass kleinere Parteien von einer Wahl ausgeschlossen werden. Dies sei nicht mit der Garantie der politischen Rechte vereinbar, die in der Bundesverfassung verankert ist, schreibt das EJPD.

Umstrittenes Wahlverfahren

Die Schwyzer Verfassung sieht vor, dass jede Gemeinde einen Wahlkreis bildet und mindestens auf einen Sitz im Kantonsrat Anspruch hat. Die Sitze innerhalb eines Wahlkreises werden nach dem Proporzwahlverfahren zugeteilt.

Bei diesem Verfahren ist das sogenannte natürliche Quorum bedeutsam. Es bezeichnet den Prozentsatz der gültigen Stimmen, den eine Partei in einem Wahlkreis erzielen muss, um mindestens einen Sitz zu erhalten.

Zu hohes Quorum

Nach der Rechtssprechung des Bundesgerichts ist ein natürliches Quorum von über 10 Prozent mit dem Proporzwahlverfahren grundsätzlich nicht vereinbar, da hohe Quoren den Proporz verzerren und eine Ungleichbehandlung der Stimmberechtigten innerhalb des Wahlkreises mit sich bringen.

Im Kanton Schwyz beträgt das Natürliche Quorum in den Wahlkreisen durchschnittlich 33 Prozent. Da die Verfassungsbestimmung einen wahlkreisübergreifenden Proporz ausdrücklich nicht zulässt, schliesst sie in den meisten Gemeinden kleinere Parteien von einer Wahl in den Kantonsrat aus.

Im März 2011 hatten 60 Prozent der Schwyzer die Verfassung gutgeheissen. Folgen National- und Ständerat dem Antrag des Bundesrates, muss der Kanton Schwyz die Verfassung ändern.

(bert/sda)

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