Informationspflicht und Verbot von Kampfhandlungen

Bundesrat will Söldnerfirmen strenger kontrollieren

publiziert: Mittwoch, 16. Feb 2011 / 12:10 Uhr
Ein Aegis-Söldner im Irak.
Ein Aegis-Söldner im Irak.

Private Sicherheitsfirmen mit Sitz in der Schweiz sollen zukünftig einer stärkeren Informationspflicht unterliegen. Ausserdem werden ihnen gewisse Tätigkeiten, unter anderem aktive Kampfhandlungen, verboten. Der Bundesrat hat das Eidg. Justiz und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bis Mitte Jahr einen Vorschlag auszuarbeiten.

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Sobald eine in der Schweiz sesshafte Sicherheitsfirma oder auch Gesellschaften mit einer Beteiligung an einer solchen Firma im Ausland tätig wird, so werden sie zukünftig den Bund genau über ihre Tätigkeit informieren müssen. Dies beschloss der Bundesrat am Mittwoch anhand eines Berichtes des Bundesamtes für Justiz.

Gesetzlich verboten sind Handlungen, die mit den internationalen Verpflichtungen und aussenpolitischen Grundsätzen der Schweiz unvereinbar sind. Darunter zählen zum Beispiel aktive Kampfhandlungen in Krisengebieten oder Gewaltakte zum Sturz einer Regierung. Die zuständige Bundesbehörde kann ausserdem auch jegliche Aktivitäten verbieten, die nationalen Interessen, wie der Neutralitäts- oder Humanitätspolitik widersprechen. Widerhandlungen werden durch strafrechtliche Sanktionen oder Verwaltungsmassnahmen bestraft.

Einzug von Sicherheitsfirmen sorgte für neues Gesetz

Nach dem der Bundesrat 2008 darauf verzichtet hatte, ein solches Gesetz zu erlassen, haben Veränderungen im Markt nun eine gesetzliche Regelung aus Sicht des Bundes notwendig gemacht. Dies entsprang vor allem dem Einzug der Aegis Defence Services in Basel - einer Söldnerfirma, die mit knapp 20'000 Soldaten im Afghanistan und Irak an Kriegshandlungen beteiligt ist. Sie geriet bisher unter Kritik, da Videos veröffentlicht wurden, in denen ihre Söldner Fahrzeuge beschiessen, von denen offensichtlich keine Gefahr ausgeht. Insgesamt sind knapp 20 Sicherheitsfirmen in der Schweiz tätig.

Bisher gab es gesetzliche Regelungen für Sicherheitsfirmen nur in Form von kantonalen Konkordaten. Diese regeln jedoch ausschliesslich die Aktivitäten der Firmen innerhalb der Schweiz. Auslandeinsätze waren davon nicht betroffen.

(David Nägeli/news.ch)

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Schon 1474 erhob Niklaus von Flüe seine Stimme gegen das Reislaufen, gegen den Kriegsdienst der Eidgenossen in fremden Armeen. 1859 wurde sogar ein Gesetz gegen die Anwerbung von Söldnern erlassen. Schweizer Männer die in die französische Fremdenlegion eintraten und in Indochina, Algerien und anderen Ländern kämpften wurden nach ihrer Rückkehr immer wieder hart bestraft. Für den Bundesrat ist die Förderung von Sicherheit und Frieden in der Welt, die Wahrung der Menschenrechte und die Förderung der Wohlfahrt zentrale Ziele der schweizerischen Aussenpolitik. Diese Ziele werden aber durch Söldnerfirmen die von der Schweiz aus mit ihren gemieteten Kriegern operieren zu Nichte gemacht.

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