Bundesrat will militärisches Disziplinarstrafrecht verfeinern

publiziert: Mittwoch, 13. Nov 2002 / 13:35 Uhr

Bern - Disziplinarvergehen im Militärdienst sollen künftig auch mit Ausgangssperre oder Busse geahndet werden können. Das sieht die Totalrevision der Disziplinarstrafordnung vor, die der Bundesrat verabschiedet hat.

Mit ihrer Botschaft an die eidgenössischen Räte will die Landesregierung das geltende Regime von 1979 Anfang 2004 den heutigen Verhältnissen anpassen. Mitberücksichtigt wird dabei auch die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte.

Im Zentrum der Revision steht ein neuer Sanktionenkatalog. Weil heute nur Verweis und Arrest möglich sind, können laut Bundesrat mittelschwere Disziplinarfehler - beispielsweise im Strassenverkehr - nicht angemessen geahndet werden. Die Ausgangssperre und die Disziplinarbusse sollen diese Lücke schliessen.

Die Ausgangssperre dauert 3 bis 15 Tage. Sie verbietet es dem Fehlbaren, den vom Kommandanten bezeichneten Unterkunftsbereich ohne dienstlichen Auftrag zu verlassen. Auch der Besuch der Kantine oder vergleichbarer Einrichtungen ist untersagt. Allgemeiner Urlaub ist von der Ausgangssperre nicht betroffen.

Die Busse beträgt für Disziplinarfehler im Dienst höchstens 500 Franken. Bei Verstössen ausserhalb des Dienstes liegt das Maximum bei 1000 Franken. Hier kann bereits heute statt einer Arreststrafe eine Busse von bis zu 400 Franken verhängt werden. Das Nichtbezahlen der Busse bedeutet pro 100 Franken einen Tag Arrest.

Die Höchstdauer der Arreststrafe wird von 20 auf 10 Tage reduziert, was heute schon weitgehend Praxis ist und verhindert, dass die Schweiz vor der Menschenrechtskommission gerügt werden kann. Die Strafe entspricht dem heutigen scharfen Arrest: Sie wird in Einzelhaft vollzogen, und der Arrestant leistet keinen Dienst.

Den einfachen Arrest von höchstens 10 Tagen, bei dem der Fehlbare am Dienstbetrieb teilnimmt, soll es nicht mehr geben.

Verstösse gegen Befehle und Dienstvorschriften sollen nicht mehr nur bei Vorsatz, sondern auch bei Fahrlässigkeit bestraft werden. Das neue Disziplinarstrafrecht wird zudem einheitlich im Gesetz geregelt.

(bert/sda)

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