Bundesrichter Schubarth übt scharfe Kritik an der GPK

publiziert: Samstag, 11. Okt 2003 / 14:06 Uhr

Bern - Nach Ansicht von Bundesrichter Martin Schubarth hat sich die Geschäftsprüfungskommission der Eidg. Räte (GPK) auf unzulässige Weise in die Justiz eingemischt. In der Samstagsrundschau von Radio DRS übte Schubarth Systemkritik.

Martin Schubarth.
Martin Schubarth.
Die GPK anerkenne in ihrem Bericht, dass sie sich nicht in die Justiz einmischen dürfe, tue es dann aber trotzdem, sagte der Bundesrichter. Die GPK dürfte es gar nicht geben. Auch sei die Wahl und Wiederwahl von Bundesrichtern durch das Parlament höchst problematisch.

Dabei könne eindeutig Missbrauch betrieben werden. Es sei schon vorgekommen, dass Richter nach umstrittenen Urteilen bei der Wiederwahl gemobbt worden seien. Die einschüchternde Wirkung sei nicht zu unterschätzen. Ein Aufsichtsorgan brauche es allenfalls, räumte Schubarth ein. Es dürfe aber kein politisches Organ sein.

Am Inhalt des GPK-Berichts übte Schubarth ebenfalls scharfe Kritik. Er strotze vor Fehlern, Halbwahrheiten und Weglassungen. Zufrieden zeigte sich der Bundesrichter mit der Widerlegung von perfiden Verleumdungen im Bericht.

Zum Rücktritt habe er sich aus freien Stücken entschieden, betonte Schubarth weiter. Den Zeitpunkt lasse er sich von der Politik nicht vorschreiben. In einem am Samstag veröffentlichten Interview mit dem Tages-Anzeiger tönte er jedoch an, dass er mit sich hätte reden lassen: Hätten wir in diesem Land eine bessere Gesprächskultur, dann wäre dieser Punkt längst erledigt.

Die GPK hatte am Montag den sofortigen Rücktritt von Schubarth verlangt. Für den Fall, dass er der Forderung nicht bis Ende Jahr nachkommt, regt die GPK die Neuwahl eines Richters an. Als ultima ratio käme eine Amtsenthebung in Form eines referendumspflichtigen Bundesbeschlusses in Frage. Staatsrechtler äusserten Bedenken bezüglich der Gewaltentrennung.

Bundesrichter Schubarth hatte im Februar im Eingangsbereich des Bundesgerichts in Richtung des Korrespondenten der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) und eines Gerichtsschreibers gespuckt. Ihm wurden ausserdem Fehler bei der Ausübung seines Amtes vorgeworfen.

(rr/sda)

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