Bundesstrafgericht reagiert im Tinner-Streit

publiziert: Donnerstag, 9. Jul 2009 / 12:12 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 9. Jul 2009 / 12:41 Uhr

Bellinzona - Laut Bundesstrafgericht hat es sich der Bundesrat mit seiner kategorischen Weigerung zur Herausgabe der geheimen Tinner-Akten zu leicht gemacht. Es fordert den Eidg. Untersuchungsrichter Andreas Müller auf, gegen den Bundesrat Zwangsmittel zu ergreifen.

Ende Juni hatte der Bundesrat beschlossen, die heikelsten 100 Seiten dieser Unterlagen ebenfalls zu vernichten. (Symbolbild)
Ende Juni hatte der Bundesrat beschlossen, die heikelsten 100 Seiten dieser Unterlagen ebenfalls zu vernichten. (Symbolbild)
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Müller als Untersuchungsrichter im Atomschmuggelverfahren gegen die Familie Tinner hatte den Bundesrat am 2. Juli aufgefordert, ihm Einsicht in die geheim erklärten Atomwaffen-Baupläne und weitere Tinner-Akten zu geben. Der Bundesrat beschied ihm vor drei Tagen, dass der Beschluss über die Geheimhaltung endgültig sei.

Die Beschlagnahmeanordnung des Untersuchungsrichters stosse damit ins Leere. Müller leitete dieses Schreiben ans Bundesstrafgericht weiter, damit es die bundesrätliche Antwort als Beschwerde behandle. Die Richter in Bellinzona haben dies nun verweigert, gleichzeitig aber den Weg für das weitere Vorgehen aufgezeigt.

Hausdurchsuchung oder Beschlagnahme

Laut dem veröffentlichten Entscheid kann die Aufforderung zur Herausgabe selber nicht mit Beschwerde angefochten werden. Der Untersuchungsrichter habe die Weigerung des Bundesrats zunächst mit Zwangsmitteln zu versehen, also etwa eine Hausdurchsuchung oder eine Beschlagnahme anzuordnen.

Gegen ein solches Zwangsmittel könne der Bundesrat dann Einsprache erheben, worauf die Akten versiegelt an die Untersuchungsbehörden gehen würden. Strafprozessual sei der Bundesrat jedoch nicht befugt, die Herausgabe der Akten unter Verweis auf die von ihm beschlossene Geheimhaltung einfach zu verweigern.

Rückendeckung für Müller

Der Entscheid aus Bellinzona ist endgültig. Die höchst umstrittene Schredder-Aktion hatte der Bundesrat im November 2007 angeordnet. Die Aktenkopien, um die es nun geht, blieben durch Nachlässigkeit von der Vernichtung verschont und tauchten Anfang April per Zufall wieder auf.

Ende Juni hatte der Bundesrat beschlossen, die heikelsten 100 Seiten dieser Unterlagen ebenfalls zu vernichten - gegen den Widerstand der Strafverfolgungsbehörden und der parlamentarischen Aufsichtsorgane. Müller hatte bereits durchblicken lassen, dass er die Akten polizeilich beschlagnahmen lassen könnte.

Rückendeckung dafür hatte er von der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) des Parlamentes erhalten.

(sl/sda)

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Der Untersuchungsrichter könnte die Akten als als letzte Konsequenz polizeilich einfordern.
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Beschaffungsquellen?
Wenn der Bericht so lange ist, würde ich mal sagen, dass genau der Punkt unter Umständen da drinnen zu finden ist. Und viel Vergnügen, wenn solche Pläne in die falschen Hände geraten (und das werden sie).

Ich sage nicht, dass es gut ist, Daten zu verheimlichen. Aber ich vermute, es wird in diesem Fall schon einen guten Grund geben, wenn sich der Gesamtbundesrat quer stellt. Also würde ich mal sagen, ja nicht rausgeben das Zeugs.
Bauplan
Habe ein bisschen gesucht und sogar einen kleinen Plan gefunden:
http://www.atomwaffena-z.info/fileadmin/user_upload/ContentAbbildungen...
Sollte eigentlich gar nicht so schwierig sein, wenn man genug waffenfähiges Plutonium und andere exotische Utensilien wie z.B. einen Neutronenstrahlgenerator hat.
Wer sagt denn …
…dass die Akten wegen der angeblichen Baupläne so brisant sind? Vielleicht steckt Material drin, dass für Regierungen verschiedenster Länder heikel ist, eventuell die Schweiz und die USA? Bleibt zu hoffen, dass die Unterlagen nicht vernichtet, sondern durch die Staatsanwaltschaft gesichtet werden, egal wen es trifft.
Grobfahrlässig
Baupläne für Atomwaffen einem so weiten Kreis zugänlich zu machen, finde ich grobfahrlässig. Angesichts der vergangenen "indiskreitionen" ist damit zu rechnen, dass die Pläne bald meistbietend erhältlich sind.
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