Massnahmen ergriffen

Bundesverwaltungsgericht: Keine Kundendaten von Julius Bär für USA

publiziert: Mittwoch, 8. Jan 2014 / 21:54 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 8. Jan 2014 / 22:10 Uhr
Weil das Gesuch zu wenig präzis sei, stoppte das Bundesverwaltungsgericht die Amtshilfe an die US-Steuerbehörde. (Symbolbild)
Weil das Gesuch zu wenig präzis sei, stoppte das Bundesverwaltungsgericht die Amtshilfe an die US-Steuerbehörde. (Symbolbild)

St. Gallen - Das Bundesverwaltungsgericht hat die Amtshilfe an die US-Steuerbehörde IRS zu Kunden der Bank Julius Bär gestoppt. Nach Ansicht der Richter in St. Gallen ist das amerikanische Ersuchen zu wenig präzis.

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Gemäss der Urteilsschrift wirft die IRS Julius Bär vor, mindestens 400 reichen Amerikanern geholfen haben, Geld vor dem Fiskus zu verstecken. Die Bank soll ein regelrechtes Geschäftsmodell entwickelt zu haben, mit dem reiche Amerikaner Schwarzgeld bei der Bank verstecken konnten.
Julius Bär-Berater hätten US-Kunden geraten, Decknamen und Nummernkonten zu benutzen. Auch Scheingesellschaften und Stiftungen in Liechtenstein seien im Spiel gewesen.

Bezug nahmen die Amerikaner auch auf eine Anklageschrift gegen zwei frühere Bär-Mitarbeiter aus dem Jahr 2011. Diese sollen reichen Amerikanern beim Verstecken von mindestens 600 Millionen Dollar unterstützt haben.

Anschein einer «fishing expedition»

Die IRS hatte deshalb im vergangenen April eine Gruppenanfrage bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) gestellt. Es betrifft US-Kunden, die des Steuer- oder Abgabebetrugs verdächtigt werden und die zwischen 2002 und 2012 wirtschaftlich an einer Struktur- oder Domizilgesellschaft berechtigt waren.

Das Bundesverwaltungsgericht hat nun die Beschwerde eines Bankkunden gutgeheissen und entschieden, dass die ESTV auf das Amtshilfegesuch zu Unrecht eingetreten ist. Laut Gericht weist der im Gesuch dargestellte Sachverhalt nicht genügend Details auf für Gruppenersuchen zu «Betrugsdelikten und dergleichen».

Bundesgericht wird wohl entscheiden

Auch in der beigelegten Anklageschrift gegen Mitarbeitende der Julius Bär werde kein Verhalten aufgeführt, welches das Vorliegen eines Steuer- oder Abgabebetrugs vermuten lasse. Der Entscheid kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Der Bundesrat hatte Ende November ersten Banken die Bewilligung zur Kooperation mit US-Behörden im Rahmen des Programms zur Beilegung des Steuerstreits erteilt. Dieses ermöglicht es den Banken, einem Strafverfahren zu entgehen, wenn sie kooperieren und Bussen zahlen.

(ww/sda)

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