Busse statt Anzeige für Kiffer
publiziert: Mittwoch, 7. Mrz 2012 / 13:35 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 7. Mrz 2012 / 19:27 Uhr
Der Besitz von maximal 10 Gramm Cannabis wird «nur» gebüsst.
Der Besitz von maximal 10 Gramm Cannabis wird «nur» gebüsst.

Bern - Der Nationalrat hat am Mittwoch eine Art «Cannabis-Gesetz» geschaffen. Erwachsene Kiffer sollen künftig nur noch gebüsst und nicht mehr angezeigt werden, wenn sie von der Polizei erwischt werden. Die Busse beträgt 200 Franken.

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Das Ordnungsbussensystem soll aber nur für Kiffer gelten, die nicht mehr als 10 Gramm Cannabis bei sich tragen. Bei Unsicherheiten oder Unklarheiten kann die Polizei nach wie vor auf das ordentliche Strafverfahren ausweichen. Dies hat der Nationalrat am Mittwoch nach einer emotionalen Debatte beschlossen. Die Vorlage muss nun noch vom Ständerat diskutiert werden.

Aufbruch oder Angst

Cannabis sei ein politisches Symbol, sagte Kommissionssprecherin Jacqueline Fehr (SP/ZH) zu Beginn der Debatte. Für die einen sei der «süssliche Duft» der Duft des gesellschaftlichen Aufbruchs, bei anderen wecke er «Ängste vor Disziplinlosigkeit und Arbeitsscheu».

Bei der vorliegenden Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes gehe es aber um ein neues Sanktionsregime, das Polizei und Justiz entlaste - ohne dass die Substanz Cannabis legal werde. «Wir machen hier also etwas wie eine politische Lockerungsübung im Umgang mit dieser sehr symbolbeladenen Substanz.»

Die SVP wollte aber nicht mitturnen. Einmal mehr gehe es um eine Verharmlosung des Problems, sagte Toni Bortoluzzi (SVP/ZH). Er forderte Nichteintreten auf die Vorlage, «weil sie die Gleichgültigkeit um einen weiteren Schritt ergänzt».

Thomas de Courten (SVP/BL) warf der Kommission gar eine «scheibchenweisen Liberalisierung des Haschischkonsums» und Praxisferne vor. Mit der Vorlage lasse das Parlament die Leitlinien einer «abstinenzorientierten Drogenpolitik» hinter sich. Statt auf die Gesundheit oder die negativen Folgen des Cannabiskonsums zu fokussieren, solle jetzt «Bussenjagd auf Kiffer» gemacht werden.

Augen auf

Auch die FDP trat für die Vorlage ein: Die Politik könne vor der Tatsache, dass in der Schweiz bis zu 500'000 Personen gelegentlich oder regelmässig kifften, nicht die Augen verschliessen, warnte Christa Markwalder (FDP/BE). Das Ordnungsbussenmodell verringere zumindest «den ganzen administrativen Aufwand, den die 33'000 Strafanzeigen pro Jahr mit sich bringen».

Es bringe Rechtssicherheit und sei effizient, ergänzte Thomas Weibel (GLP/ZH). Gemäss Experten sei Cannabis zudem weniger gefährlich als Alkohol und Tabak. Als Vater stimme er dieser Einschätzung zu. «Kiffen ist ein Laster und nicht ein Verbrechen.»

Dementsprechend trat der Nationalrat mit 100 zu 68 Stimmen auf die Vorlage ein. Die emotionale Debatte hatte damit aber kein Ende. Trotz oder gerade wegen ihrer Niederlage unterliessen SVP und BDP keine Möglichkeit die, Vorlage zu verschärfen - zum Teil mit Erfolg.

200 Franken Busse

So setzten sie sich bei der Höhe der Ordnungsbusse von 200 Franken durch. Polizistin Andrea Geissbühler (SVP/BE) wies darauf hin, dass nur eine Busse von mindestens 200 Franken den Zusatzaufwand der Polizei decke.

(knob/sda)

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Das Ordnungsbussensystem soll nur für Kiffer gelten, die keine grossen Mengen an Cannabis mit sich führen.
Guter Ansatz aber . . .
. . ., diese Aktion soll wohl von den wahren Problemen ablenken. Eine schwere Ungleichheit bei der Beurteilung der Fahrtüchtigkeit. Im Gegensatz zum Alkohol wird das THC über die Abbaustoffe im Fett gemessen was bedeutet, dass ein Volltrunkener nach einigen Stunden (auch mit Kater) wieder fahren darf, wohingegen ein Kiffer noch nach einer Woche (ohne Kater) seinen Fahrausweis und den Versicherungsschutz verliert. Hunderttausende von Junglenkern haben diese neue Kriminalisierung durch die Hintertür bereits erlebt und den Fahrausweis abgegeben. Inkl. Urin-, Blut,- Leberwert,- und Haarproben für rund 2500.-. Diese unfaire, versicherungsfreundliche Messmethode kann junge Menschen nach einem Unfall auch für das ganze weitere Leben ruinieren. Wo bleibt denn da die Verhältnismässigkeit Frau Humbel, Herr Bortoluzzi. Diese Tatsachen werden beim Vorstoss bewusst unterschlagen, obwohl deren Auswirkungen auf unser Gemeinwesen viel erheblicher wären als die simple Einsparung von Prozesskosten, die den "Tätern" ohnehin doppelt und dreifach angelastet wurden.
Ein Schritt...
in die richtige Richtung. Schade nur, dass diese Schritte derart langsam und unvollkommen gemacht werden.
Wäre durchaus effizienter möglich!
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