Keine Chance vor dem Bundesgericht

Carl Hirschmann wieder abgeblitzt

publiziert: Freitag, 23. Jan 2015 / 12:16 Uhr
Carl Hirschmann wurde zu einer Freiheitsstrafe von 32 Monaten verurteilt. (Archivbild)
Carl Hirschmann wurde zu einer Freiheitsstrafe von 32 Monaten verurteilt. (Archivbild)

Zürich/Lausanne - Der gefallene Jetsetter Carl Hirschmann kommt wohl doch nicht um seine zwölf Monate in Halbgefangenschaft herum: Das Bundesgericht hat den 34-Jährigen erneut abblitzen lassen.

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Sein Fall wird nicht neu aufgerollt, und auch über eine Verschiebung des Haftantrittes will das Bundesgericht nicht mit sich reden lassen. Hirschmanns Hoffnung, der Freiheitsstrafe doch noch zu entgehen, ruhten auf einer «Richtigstellung» jener Frau, die er auf einer Toilette zum Oralsex gezwungen hatte. Darin korrigierte sie mehrere Aussagen, die sie in den Einvernahmen noch gemacht hatte.

Das Opfer schilderte die Begegnung plötzlich als Flirt, in dessen Verlauf Hirschmann davon habe ausgehen können, dass sie einem sexuellen Abenteuer nicht ganz abgeneigt sei. Hirschmann forderte deshalb vor dem Zürcher Obergericht, sein Fall müsse neu beurteilt und milder bestraft werden. Unter welchen Umständen diese «Richtigstellung» geschrieben wurde, ist unbekannt.

Haftantritt wird nicht verschoben

Erfolg hatte Hirschmann damit nicht: Das Obergericht sah in der «Richtigstellung» keinen Grund, das Strafmass nach unten zu korrigieren. Auch den Haftantritt wollte es nicht verschieben. Der ehemalige Clubbesitzer zog die Beschwerden weiter ans Bundesgericht - ebenfalls erfolglos, wie am Freitag bekannt wurde.

Wie aus dem Urteil hervorgeht, stützen die Richter in Lausanne die Entscheidung des Obergerichts. Die «Richtigstellung» sei nicht geeignet, eine mildere Bestrafung herbeizuführen. «Das Opfer hält nach wie vor daran fest, es habe dem Beschwerdeführer deutlich gesagt, keinen Sex mit ihm zu wollen, was selbstredend auch für Oralsex galt», stellt das Bundesgericht klar.

Das Gesuch um aufschiebende Wirkung erklärte das Bundesgericht für gegenstandslos. Sofern Hirschmann nicht noch einen weiteren juristischen Winkelzug startet, muss er somit definitiv ins Gefängnis.

12 Monate in Halbgefangenschaft

Der Millionenerbe wurde wegen sexueller Nötigung und mehrfacher sexueller Handlungen mit einer Minderjährigen zu einer Freiheitsstrafe von 32 Monaten verurteilt, wovon er 12 Monate abzusitzen hat. Das Bundesgericht bestätigte diesen Schuldspruch bereits im Februar 2014. Seither nutzt Hirschmann jedes juristische Mittel, um dem Vollzug seiner Strafe zu entgehen.

Absitzen muss er die 12 Monate in Winterthur in Halbgefangenschaft. Die Insassen gehen dabei normal zu Arbeit, müssen aber die Nächte und Wochenenden hinter Gitter verbringen.

(bert/sda)

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