Comparis wehrt sich vehement gegen Piraterie-Vorwürfe
publiziert: Donnerstag, 30. Aug 2012 / 16:22 Uhr
Bei den Vorwürfen geht es um die Beschaffung der Krankenkassenprämien vor rund einem Jahr. (Symbolbild)
Bei den Vorwürfen geht es um die Beschaffung der Krankenkassenprämien vor rund einem Jahr. (Symbolbild)

Zürich - Der Internetvergleichsdienst comparis.ch hat am Donnerstag sämtliche Vorwürfe von Piraterie und anrüchigem Verhalten im Internet zurückgewiesen. Weil sich Ringier über einen Entscheid des Waadtländer Kantonsgerichts hinweggesetzt habe, werde comparis.ch weitere rechtliche Schritte prüfen.

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Bei den Vorwürfen geht es um die Beschaffung der Krankenkassenprämien vor rund einem Jahr. Die Wochenzeitschrift «L'Hebdo» wirft comparis.ch in seiner heutigen Ausgabe vor, diese Daten auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) unrechtmässig genutzt zu haben.

Comparis.ch weist diese Vorwürfe vehement von sich. Das Unternehmen habe die öffentlich zugänglichen Daten des BAG mit einer gängigen und laut Bundesgericht legalen Methode, dem so genannten Crawling, verwendet. Auch das BAG werfe comparis.ch kein strafbares Handeln vor. Diese Technik finde in jeder Suchmaschine Verwendung. Ziel sei es gewesen, den Konsumenten möglichst rasch einen umfassenden Überblick zu bieten.

Der Internetvergleichsdienst weist deshalb sämtliche Vorwürfe von Piraterie und anrüchigem Verhalten im Internet von sich. Nach seiner Ansicht schädigen die Vorwürfe den Ruf des Unternehmens und verletzen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Aus diesem Grund wollte comparis.ch denn auch das Erscheinen der fraglichen «L'Hebdo»-Ausgabe mit einer superprovisorischen Verfügung verhindern. Der Redaktion habe das Unternehmen im Vorfeld des Artikels nicht mit den genauen Vorwürfen konfrontiert und auch nicht auf ein Schreiben reagiert, in dem die Redaktion darauf hingeweisen worden sei, dass das Crawlen eine gängige und völlig legale Methode darstelle.

Comparis.ch will nun weitere rechtliche Schritte prüfen, nachdem sich Ringier über die superprovisorische Verfügung hinweggesetzt habe und die Publikation nicht gestoppt habe. Dies, obwohl das Kantonsgericht Waadt dem Verlag untersagt habe zu behaupten, comparis.ch habe sich des Piraterieversuchs schuldig gemacht.

(knob/sda)

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