Däne nach Sterbehilfe an Ehefrau freigesprochen

publiziert: Mittwoch, 14. Jun 2006 / 21:35 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 14. Jun 2006 / 23:27 Uhr

Angers - In einem Aufsehen erregenden Prozess um aktive Sterbehilfe hat ein westfranzösisches Geschworenengericht einen Dänen freigesprochen.

Aktive Sterbehilfe ist in Frankreich verboten.
Aktive Sterbehilfe ist in Frankreich verboten.
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Dieser hatte seiner todkranken Frau im Januar 2003 eine tödliche Spritze verabreicht.

Das Gericht in Angers folgte damit der Argumentation des 37-Jährigen, der seine Tat als «Akt des Mitgefühls» bezeichnet hatte. Die mit 29 Jahren gestorbene Emmanuelle «war die Liebe meines Lebens, und sie ist es immer noch», hatte Morten Jensen mit Tränen in den Augen zum Abschluss der eintägigen Hauptverhandlung gesagt.

Bei einem Schuldspruch wegen vorsätzlicher Tötung hätten ihm nach französischen Recht bis zu 30 Jahre Haft gedroht. In seiner Heimat stehen auf Sterbehilfe höchstens drei Jahre.

Erkrankung an Krebs

Der Sportfotograf Jensen und seine Frau hatten sich 1998 während der Fussball-Weltmeisterschaft in Frankreich kennengelernt. Sie hatten sich in Frankreich niedergelassen und einen Sohn bekommen, der inzwischen sechs Jahre alt ist.

Im Jahr 2000 erkrankte Emmanuelle an Krebs, im November 2002 kam sie ohne Aussicht auf Heilung ins Spital von Angers. Anfang 2003 fiel sie ins Koma; als einzige Regung stöhnte sie nur noch ab und zu vor Schmerzen.

Jensen kümmerte sich nach Aussagen aller Zeugen aus Familie und Spitalpersonal mit äusserster Hingabe um sie. Bevor er Emmanuelles Infusion mit Morphium und einem Angst lösenden Mittel zur tödlichen Dosis öffnete, hatte er ihr Krankenbett mit Blütenblättern und einem Teddybären geschmückt.

«Strafe aus Prinzip» gefordert

Das überwiegend mit Frauen besetzte Schwurgericht von Angers fällte sein Freispruch-Urteil nach dem ergreifenden Prozess innerhalb einer halben Stunde.

Anklagevertreter Thierry Phellipeau hatte eine «Strafe aus Prinzip» gefordert, die zwei Jahre Haft auf Bewährung betragen solle. «Ein Verbrechen aus Liebe bleibt ein Verbrechen, selbst wenn dahinter die besten Gefühle der Welt stehen», hatte er geltend gemacht.

Aktive Sterbehilfe ist in Frankreich verboten. Vor einem Jahr verabschiedete das Parlament in Paris eine Gesetzesänderung, die passive Sterbehilfe dagegen unter Auflagen erlaubt.

(bert/sda)

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