Ausgestaltung des Vertriebsanteils

Das Abgeben preisgünstiger Medikamente soll attraktiver werden

publiziert: Mittwoch, 20. Mai 2015 / 17:00 Uhr
Der Bundesrat hat angekündigt, für Generika ein Referenzpreissystem einführen zu wollen.
Der Bundesrat hat angekündigt, für Generika ein Referenzpreissystem einführen zu wollen.

Bern - Der Bundesrat will erreichen, dass mehr preisgünstige Medikamente abgegeben und so die Gesundheitskosten gesenkt werden. Dies, indem er die bestehenden Anreize für die Abgabe von teuren Medikamenten verringert.

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Die Anreize, teurere Medikamente statt allfällige preiswertere Alternativen abzugeben, bestünden heute in allen Vertriebskanälen - also im Spital, in der Apotheke und in der Arztpraxis. Dies teilte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Mittwoch mit.

Grund dafür ist die Ausgestaltung des Vertriebsanteils. Damit werden den Apothekern, den ambulanten Bereichen der Spitäler sowie den Ärzten die logistischen Kosten der Arzneimittelabgabe vergolten.

Das Innendepartement (EDI) will nun gewisse Parameter aktualisieren, die bei der Berechnung des Vertriebsanteils berücksichtigt werden. Die Verordnungsänderung, mit der sich gemäss BAG «mehrere Millionen Franken» einsparen lassen, wird voraussichtlich Anfang 2017 erfolgen.

Heute berechnet sich der Vertriebsanteil aus zwei Zuschlägen: Ein Zuschlag in Prozent des Fabrikabgabepreises und ein Zuschlag pro Packung, der je nach Preis stufenweise steigt.

Anteil der Generika erhöhen

Erklärtes Ziel des Innendepartements von Bundesrat Alain Berset ist es, den Anteil preisgünstiger Medikamente, insbesondere jener der Generika, zu erhöhen. In der Schweiz sind die Nachahmerprodukte allerdings immer noch deutlich teurer als im Ausland.

Der Bundesrat hat deshalb angekündigt, für Generika ein Referenzpreissystem einführen zu wollen. Eine entsprechende Vorlage soll bis Ende Jahr ausgearbeitet sein.

Die Medikamentenkosten machen rund einen Fünftel der gesamten Ausgaben der obligatorischen Krankenpflegeversicherung in der Schweiz aus.

Vertrieb macht keinen Unterschied

Der Bundesrat nahm am Mittwoch zudem Kenntnis von einer Studie. Demnach macht es mit Blick auf die Gesamtausgaben der obligatorischen Krankenpflegeversicherung keinen Unterschied, ob rezeptpflichtige Medikamente direkt vom Arzt oder über eine Apotheke bezogen werden.

Zwar verursachen Personen, die Arzneimittel direkt in der Arztpraxis erhalten, geringere Arzneimittelkosten, weil sie mehr verschiedene Medikamente und häufiger preiswerte Generika erhalten. Dafür verursachen sie höhere Ausgaben bei anderen Leistungen, etwa bei ärztlichen Sprechstunden.

Die Abgabe von Arzneimitteln durch Ärztinnen und Ärzte ist in 14 Kantonen der Deutschschweiz mit Einschränkungen möglich. In den Westschweizer Kantonen und im Tessin ist die Selbstdispensation hingegen untersagt.

(jbo/sda)

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