Nationalratskommission beantragt Rückweisung

Das Alkoholgesetz soll überarbeitet werden

publiziert: Freitag, 12. Apr 2013 / 19:31 Uhr
Kampf gegen Alkoholexzesse.
Kampf gegen Alkoholexzesse.

Bern - Die Finanzkommission (FK) des Nationalrates beantragt, das totalrevidierte Alkoholgesetz an den Bundesrat zurückzuweisen. Das entschied sie mit 12 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung.

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Die FK äusserte sich in einem Bericht zu Handen der für die Vorlage zuständigen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK). Die Vorlage müsse überarbeitet und dabei die Massnahmen zum Schutz der Gesamtbevölkerung verstärkt werden, forderte sie gemäss einer Mitteilung der Parlamentsdienste vom Freitag.

Weiter verlangt die Finanzkommission, dass die Erträge der Kantone nicht vermindert werden dürften. Und schliesslich sei das Verbot, auf Tankstellen an Autobahnen und in Raststätten Alkohol auszuschenken, aufzuheben.

Der Ständerat hatte die zweiteilige Vorlage - sie besteht aus dem Spirituosensteuergesetz und dem Alkoholhandelsgesetz - im März gutgeheissen. Er entschied, den Verkauf von Alkohol im Detailhandel in der Nacht zu verbieten. Im Kampf gegen Alkoholexzesse soll der der Bundesrat Mindestpreise für Alkohol erlassen.

(bert/sda)

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Umstritten ist, ob das nächtliche Verkaufsverbot für den Detailhandel jugendliche Trunkenbolde tatsächlich von ihrem Tun abhalten kann.
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Erst die Probleme schaffen,dann bewirtschaften
Ein typisches Beispiel für die Vorgehensweise einer Verwaltung, die ihre Angriffe auf die Freiheiten der Gesellschaft von langer Seite plant.

Es ist noch nicht allzu lange her, da mussten auf hochprozentige Alkoholika hohe Steuern bezahlt werden.
Der Ausschank von Alkohol in der Oeffentlichkeit war den Wirten vorbehalten, die eine gewisse Verantwortung dafür trugen. Hinzu kam die Polizeistunde, ein de iure und de facto - Ausschankverbot für Alkohol in der Nacht.

Als erstes wurde die Polizeistunde abgeschafft. Dies sei ein alter Zopf.

Als zweites wurde das obligatorische Wirtepatent in vielen Kantonen abgeschafft und durch ein lächerliches Hygienepatent ersetzt,das man sich praktisch zum Nulltarif kaufen kann.

Dann mussten drittens auch noch die Alkoholzölle und -steuern auf ein simples pro-forma-Mass gesenkt werden. Dies habe - so damals die einhellige Meinung von "Experten" - keine Auswirkungen auf den Konsum.

Gleichzeitig wandelte sich auch der Umgang der Gesellschaft mit der Jugend. War es früher selbstverständlich, dass Minderjährige Nachts nichts auf der Strasse verloren hatten. wird heute jeder Versuch einer Einschränkung dieses Verhaltens als Angriff auf die Freiheit des kindlich/jugendlichen Individuums gewertet, weil ein ganzer Gewerbezweig sich am pubertären Konsumverhalten eine goldene Nase verdient.

Damit dies übrigens nicht allzu sehr ins Auge sticht, hat man die Jugend gleichzeitig dazu verzogen, ihr Freizeitverhalten praktisch in die späten Nacht- und frühen Morgenstunden zu verlegen. Daher sehen nur wenige, was wirklich abläuft.

Man schafft also zuerst ein gut funktionierendes System schrittweise ab, verführt die Jugend zur Völlerei und bewirtschaftet dann die Probleme, die da wären:
- hohe Jugendkriminalität in den Nachtstunden
- exzessives Rauschtrinkverhalten
- Umsatzrückgang in den Gaststätten durch Verlagerung des Konsums auf die Strassen
- Wandel des Gastgewerbes als von Profis geführten Kleinunternehmen mit Fachwissen in eine Billigstlohnbranche mit katastrophalen Arbeitsbedingungen
- massive Erhöhung des Gesamtalkoholkonsums, bei gesunkenem Steuerertrag

Nun wird also wieder einmal ein Mindestpreis für Alkohol gefordert. Das wird dem Gastgewerbe den Garaus machen, aber sonst nichts lösen.
Es ist kaum anzunehmen,dass der Bund an einem Rückgang des Alkoholkonsums interessiert ist, solange nicht gleichzeitig die Alkoholsteuer wieder massiv erhöht wird - der Bund will bestimmt nicht auf diese Einnahmen verzichten.
Es ist auch kaum anzunehmen,dass die Politik tatsächlch an einem Rückgang der Kriminalität interessiert ist, haben die Kantone doch so ständig ein Argument in der Hand,die Polizeicorps aufzustocken.
Es ist auch kaum anzunehmen,dass jemand den Hebel bei der Erziehung der Jugend ansetzen wird. Uno-Konventionen,die wir ratifiziert haben,verlangen schliesslich,dass sich unsere Gesellschaft in der Oeffentlichkeit so zu präsentieren habe, dass selbst ein im Urwald aufgewachsener Jugendlicher,der nie so etwas wie Erziehung genossen hat,durch seine Mankos nicht benachteiligt wird. Also hat man halt unsere familiären Erziehungsmethoden aufgelöst und einen Teil der hiesigen Jugend stattdessen auf den geistigen Level von Höhlenmenschen gebracht.
So fällt wenigstens keiner mehr auf,der aus dem Urwald kommt.
Steuer(ab)lenkung
"zum Schutz der Gesamtbevölkerung"

In dieser Art und Weise will und muss kein Bürger vom Staat geschützt werden. Viel mehr soll der Staat uns da beschützen, wo es seine Aufgabe ist und er total versagt. Bei der Bekämpfung der Kriminalität und der Anpassung des Strafgesetzbuches.
"... die Massnahmen
zum Schutz der Gesamtbevölkerung ..."

Schon klar, dass die Gesamtbevölkerung vor ein paar durchgeknallten Jugendlichen und deren Alkohol-Exzesse geschützt werden muss.
Mit Verboten und Steuererhöhungen, wie gehabt ...

Wäre es nicht vielleicht sinnvoller, diese exzessiven Säufer und/oder deren Erziehungsberechtigten zur Verantwortung zu ziehen und vor allem zur Kasse zu 'bitten'?
Aber nein, es ist halt viel einfacher, die Allgemeinheit wegen einer weiteren verschwindenden Minderheit zu bevormunden und auszunehmen ...
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