Das Halten von Hunden wird auch in Nidwalden teurer

publiziert: Mittwoch, 17. Dez 2003 / 13:51 Uhr

Stans - Die 1400 Nidwaldner Hunde werden einem eigenen Gesetz unterstellt. Sie dürfen sich unter Aufsicht ohne Leine frei bewegen, werden aber neu mit einem Chip gekennzeichnet. Die Gebühr von 15 Franken wird durch eine Steuer von 156 Franken ersetzt.

Der Leinenzwang wird aber nicht ausgeweitet.
Der Leinenzwang wird aber nicht ausgeweitet.
Der Landrat hat das Gesetz über das Halten von Hunden in erster Lesung deutlich gutgeheissen. In Nidwalden gab es bislang im Gegensatz zu den meisten anderen Kantonen kein solches Gesetz.

Ein Hundesgesetz sage viel über die Einstellung der Menschen zu den Tieren aus, sagte Gesundheitsdirektor Leo Odermatt. Er stellte eine zunehmende Intoleranz von Personen fest, die Hunde mögen oder nicht mögen. Das Gesetz ziele auf ein friedliches Nebeneinander ab.

Das Gesetz verbietet deshalb keine bestimmten Rassen. Ein Leinenzwang gilt nur auf Sportplätzen und in Schulanlagen. Der Rat lehnte es mit 47 zu 5 Stimmen ab, das Leinenobligatorium auf öffentliche Erholungsanlagen auszuweiten.

Hundehalter haben dafür zu sorgen, dass ihre Tiere niemanden gefährden oder belästigen und kein fremdes Eigentum beschädigen. Nichts zu suchen haben die Vierbeiner auf Friedhöfen, Spielplätzen und in Strandbädern.

Wer Hunde züchten will, braucht eine Bewilligung. Ausdrücklich verboten wird eine auf Aggressivität ausgerichtete Zucht. Die Halter werden zudem verpflichtet, den Kot ihrer Tiere ordnungsgemäss zu beseitigen, wie der Rat präzisierte.

Die bisherigen Hundemarken werden durch einen Mikrochip ersetzt, der unter die Haut eingepflanzt wird. Der Chip erleichtert die vom Bund vorgeschriebene Registrierung und Überwachung der Tiere.

(fest/sda)

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