Basler Verordnung bezeichnet acht Hunderassen als gefährlich

Das Halten von Kampfhunden ist in Basel bewilligungspflichtig

publiziert: Donnerstag, 25. Jan 2001 / 17:06 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 25. Jan 2001 / 19:10 Uhr

Basel - Die Basler Behörden haben die neue Hundeverordnung mit der Liste von potenziell gefährlichen Hunden vorgestellt. Das Halten von acht Hunderassen ist künftig bewilligungspflichtig. Die Zahl gefährlicher Tiere nahm sprunghaft zu.

Acht Hunderassen und deren Kreuzungen sind auf der vom Basler Veterinäramt erarbeiteten Liste aufgeführt: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Rottweiler, Doberman, Fila Brasileiro und Dogo Argentino. Die Liste werde bei Bedarf ergänzt, sagte Kantonstierarzt Peter Gurdan am Donnerstag vor den Medien.

Gemäss einer Statistik lebten im September letzten Jahres 187 solcher Hunde im Stadtkanton. Das sind 3,6 Prozent der gesamten Hundepopulation. Allein die Zahl der Staffordshire Terrier erhöhte sich innert Monaten um das Zweieinhalbfache. Die Kreuzungen sind nicht erfasst. Für diese gelten aber die gleichen Vorschriften wie für die potenziell gefährlichen Hunde.

Im letzten Jahr habe sich die Zahl der gemeldeten Zwischenfälle mit potenziell gefährlichen Hunden verdoppelt, erklärte Walter Zeller, Cheftierarzt im Veterinäramt. Sie verursachten 41 Prozent der gemeldeten Bissverletzungen. Mehr als 50 Prozent der Maulkorb- oder Leinenzwang-Verfügungen betrafen diese Hunderassen.

Mit den neuen Massnahmen beschreitet der Kanton Basel-Stadt in der Schweiz Neuland. Es müssten nun Erfahrungen gesammelt werden, hiess es von Seiten der Behörden. Die Zusammenarbeit besteht vor allem mit Baselland, wo analoge Vorschriften vorbereitet werden.

Künftig müssen im Stadtkanton sämtliche Halter von gefährlichen Hunden eine Bewilligung beantragen. Dazu wird der Auszug aus dem Zentralstrafregister, der Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens drei Millionen Franken und der Herkunftsnachweis des anzuschaffenden Hundes verlangt.

Im weiteren muss ein vom Veterinäramt anerkannter Welpenspiel- und/oder Hunde-Erziehungskurs besucht werden. Schon im Gesetz wurde festgelegt, dass die Hunde mittels eines Mikrochips gekennzeichnet werden müssen. Die Halter müssen mindestens 20 Jahre alt sein und über kynologische Fachkenntnisse verfügen. Die Bewilligungsgebühr kostet 250 Franken.

(sda)

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