Acht Hunderassen und deren Kreuzungen sind auf der vom Basler
Veterinäramt erarbeiteten Liste aufgeführt: Bullterrier, American
Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier,
Rottweiler, Doberman, Fila Brasileiro und Dogo Argentino. Die Liste
werde bei Bedarf ergänzt, sagte Kantonstierarzt Peter Gurdan am
Donnerstag vor den Medien.
Gemäss einer Statistik lebten im September letzten Jahres 187
solcher Hunde im Stadtkanton. Das sind 3,6 Prozent der gesamten
Hundepopulation. Allein die Zahl der Staffordshire Terrier erhöhte
sich innert Monaten um das Zweieinhalbfache. Die Kreuzungen sind
nicht erfasst. Für diese gelten aber die gleichen Vorschriften wie
für die potenziell gefährlichen Hunde.
Im letzten Jahr habe sich die Zahl der gemeldeten Zwischenfälle
mit potenziell gefährlichen Hunden verdoppelt, erklärte Walter
Zeller, Cheftierarzt im Veterinäramt. Sie verursachten 41 Prozent
der gemeldeten Bissverletzungen. Mehr als 50 Prozent der Maulkorb-
oder Leinenzwang-Verfügungen betrafen diese Hunderassen.
Mit den neuen Massnahmen beschreitet der Kanton Basel-Stadt in
der Schweiz Neuland. Es müssten nun Erfahrungen gesammelt werden,
hiess es von Seiten der Behörden. Die Zusammenarbeit besteht vor
allem mit Baselland, wo analoge Vorschriften vorbereitet werden.
Künftig müssen im Stadtkanton sämtliche Halter von gefährlichen
Hunden eine Bewilligung beantragen. Dazu wird der Auszug aus dem
Zentralstrafregister, der Nachweis einer Haftpflichtversicherung
mit einer Deckungssumme von mindestens drei Millionen Franken und
der Herkunftsnachweis des anzuschaffenden Hundes verlangt.
Im weiteren muss ein vom Veterinäramt anerkannter Welpenspiel-
und/oder Hunde-Erziehungskurs besucht werden. Schon im Gesetz wurde
festgelegt, dass die Hunde mittels eines Mikrochips gekennzeichnet
werden müssen. Die Halter müssen mindestens 20 Jahre alt sein und
über kynologische Fachkenntnisse verfügen. Die Bewilligungsgebühr
kostet 250 Franken.
(sda)