Das Transplantationsgesetz ist bereit für Ständerat

publiziert: Mittwoch, 24. Mrz 2004 / 18:44 Uhr

Bern - Der Bundesrat soll vorsehen können, dass ein Organspendevermerk im Führerausweis eingetragen wird. Dies beantragt mit präsidialem Stichentscheid die Ständeratskommission, die das Transplantationsgesetz vorberaten hat.

Ein Organspendevermerk soll im Führerausweis eingetragen werden.
Ein Organspendevermerk soll im Führerausweis eingetragen werden.
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Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) hat das Transplantationsgesetz einstimmig gutgeheissen. Die Vorlage, welche die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen, Gewebe und Zellen erstmals einheitlich regelt, kann damit in der Junisession vom Zweitrat behandelt werden.

Organspendevermerk

Die Möglichkeit eines Organspendevermerks im Führerausweis beschloss die SGK mit Stichentscheid ihrer Präsidentin Christiane Brunner (SP/GE), wie die Parlamentsdienste mitteilten. Bei den Kernartikeln war die SGK bereits früher Bundesrat und Nationalrat gefolgt.

Dies gilt insbesondere für die erweiterte Zustimmungslösung: Für die Entnahme eines Organs muss das Einverständnis des Spenders oder - falls dieser keinen Willen geäussert hat - jenes der nächsten Angehörigen vorliegen. Einverstanden ist die Ständeratskommission auch damit, als Todeskriterium vor der Organentnahme den Hirntod festzuschreiben.

Heikle Wartelisten

Einen heiklen Punkt im Gesetz bilden die Warteliste und die diskriminationsfreie Zuteilung der Organe. Nach dem Antrag der SGK wird in die Warteliste aufgenommen, wer Wohnsitz in der Schweiz hat. Der Bundesrat soll festlegen, welche Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz berücksichtigt werden.

Bei medizinischer Dringlichkeit haben unter den in der Warteliste eingetragenen Patienten jene mit Wohnsitz in der Schweiz den Vortritt. Im Gegensatz zum Nationalrat vermied es die Ständeratskommission so, explizit die Ausländer ohne Wohnsitz in der Schweiz zurückzustufen.

Nach längerer Diskussion verwarf die Kommisison mit 5 zu 3 Stimmen einen Antrag, die Anzahl der Transplantationszentren zu beschränken und damit Kosten im Gesundheitswesen zu sparen.

(pt/sda)

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