Daten-Missbrauch: Swisscom blitzt bei Rekurskommission ab

publiziert: Donnerstag, 21. Aug 2003 / 17:19 Uhr / aktualisiert: Freitag, 22. Aug 2003 / 08:42 Uhr

Bern - Die Rekurskommission (REKO) lehnte eine Beschwerde der Swisscom gegen ein entsprechendes Verbot des Bundesamts für Kommunikation (BAKOM) ab.

Keine Marketingaktivitäten mit vertrauliche Kundendaten.
Keine Marketingaktivitäten mit vertrauliche Kundendaten.
Die Swisscom darf vertrauliche Kundendaten nicht für Marketingaktivitäten benutzen.

Die bei der Swisscom anfallenden Daten über die Carrier Preselection-Schaltung (CPS), welche die freie Wahl des Fernmeldedienstanbieters ermöglicht, sind vertraulich, wie die REKO des Eidg. Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) mitteilte.

Diese Daten dürften folglich nicht ausserhalb der Interkonnektion verwendet werden. Das BAKOM hatte Swisscom bereits Ende 2002 untersagt, diese Daten zu Kontroll- und Marketingzwecken zu benützen. Die Swisscom hatte damit unter anderem abgesprungene Kunden angeschrieben, um sie zur Rückkehr zu bewegen.

Swisscom hatte gegen den BAKOM-Entscheid eine Beschwerde eingereicht. Die REKO bestätigte nun des Entscheid des BAKOM.

Laut Swisscom-Sprecher Christian Neuhaus prüft die Swisscom, ob sie den Entscheid ans Bundesgericht weiterziehen will. Er betonte, die Swisscom verwende nur Daten, die sie verwenden dürfe. Im Übrigen seien die Daten von Kunden, die den Anbieter wechselten, für alle Anbieter aus den Abrechnungen ersichtlich.

Laut Neuhaus werde im Weiteren auch noch abgeklärt, ob die Swisscom dem Bund einen Einziehungbetrag von 1,5 Mio. Franken abliefern werde.

Denn zusätzlich zur Aufsichtsmassnahme hatte das BAKOM im Zusammenhang mit einer Verletzung des Fernmeldegeheimnisses durch die Swisscom angeordnet, Swisscom müsse unrechtmässig erzielte Einnahmen von 2 Mio. Franken an den Bund abliefern.

Weil das BAKOM im Beschwerdeverfahren den Vorwurf der Verletzung des Fernmeldegeheimnisses fallengelassen habe, habe die REKO den als verhältnismässig bezeichenten Einziehungsbetrag auf 1,5 Mio. Franken reduziert, schreibt die REKO weiter.

(bert/sda)

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