Daten von Schweizer Fans ausgeliefert

publiziert: Donnerstag, 1. Jun 2006 / 15:01 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 1. Jun 2006 / 20:40 Uhr

Bern - Der Schweizerische Fussballverband hat die Daten von rund 400 Schweizer Fussballfans mit Stadionverbot nach Deutschland an die Organisatoren der Fussball-WM und den Deutschen Fussballbund geliefert.

Peter Gilliéron habe nicht gewusst, dass der Datenschützer hätte informiert werden müssen.
Peter Gilliéron habe nicht gewusst, dass der Datenschützer hätte informiert werden müssen.
2 Meldungen im Zusammenhang
Der Datenschützer spricht von einem Gesetzesverstoss.

Es habe einen intensiven Datenaustausch mit der Schweiz gegeben, sagte Christian Sachs, Referent des deutschen Innenministeriums für die Fussball-WM, in der Sendung «Rendez-vous» von Schweizer Radio DRS.

«Wir gehen also davon aus, dass nur ganz wenige Hooligans in die Stadien kommen.»

Volle Härte des Gesetzes

Schweizer Hooligans würden in Deutschland nicht freundlich empfangen. «Sie werden hier keinen Spass haben», erklärte Sachs.

«Sobald sie über die Stränge schlagen oder gar Verbrechen begehen, wird mit der vollen Härte des Gesetzes gegen sie vorgegangen.»

Dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür wurde die Datenübermittlung ins Ausland nicht gemeldet, obwohl dies das Datenschutzgesetz vorschreibt.

Eindeutiger Verstoss

Es liege eindeutig ein Verstoss gegen das Gesetz vor, sagte Thür im Radiobeitrag. «Ob jemand ein Hooligan ist oder nicht, das sind doch Persönlichkeitsprofile, die sehr heikel sind.»

Das Verhindern von Gewalt an Fussballspielen sei sicher von übergeordnetem Interesse. Die Übermittlung von Daten sei in diesem Zusammenhang auch in Ordnung.

Aber man müsse im Einzelfall schon genau prüfen, wieso die Leute in der Schweiz ein Stadionverbot überhaupt erhalten haben.

Meldepflicht nicht bewusst

Der Generalsekretär des Schweizerischen Fussballverbands, Peter Gilliéron, sagte in dem Radiobeitrag, er habe nicht gewusst, dass die Datenübermittlung meldepflichtig war.

Er versicherte, wegen Kleinigkeiten würden keine Stadionverbote ausgesprochen. Dazu brauche es schon etwas «Handfestes».

Im Interesse der Sicherheit sei man auf jeden Fall verpflichtet gewesen, die Daten nach Deutschland zu schicken, sagte Gilliéron weiter.

Schliesslich sei es auch im Interesse der ganzen Schweiz, dass es zu keinen «unliebsamen Vorfällen» von Schweizern in Deutschland komme.

(rr/Si)

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