Tinners sollen nicht ins Gefängnis

Deal mit Bundesanwaltschaft in Atomschmuggelaffäre offengelegt

publiziert: Dienstag, 18. Sep 2012 / 13:09 Uhr
Ein Beweisverfahren findet nicht mehr statt. (Symbolbild)
Ein Beweisverfahren findet nicht mehr statt. (Symbolbild)

Bellinzona - Gemäss dem massgeschneiderten Deal mit der Bundesanwaltschaft soll Friedrich Tinner und seinen zwei Söhnen der Gang ins Gefängnis erspart bleiben. Laut Anklage steht fest, dass ihre Zusammenarbeit mit US-Behörden zur Aufdeckung der Atomschmuggelaffäre beigetragen hat.

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Das Bundesstrafgericht wird ab dem kommenden Montag über die im abgekürzten Verfahren erhobene Anklage verhandeln. Gemäss der am Dienstag vom Gericht publik gemachten Anklageschrift hat sich der Staatsanwalt des Bundes Peter Lehmann mit dem geständigen Friedrich Tinner auf eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren geeinigt.

Strafen durch U-Haft verbüsst

Zudem soll er eine Geldstrafe von 780 Tagessätzen zu 90 Franken zahlen. Die Bundesanwaltschaft (BA) lastet ihm und seinen Söhnen eine Verletzung des Kriegsmaterialgesetzes durch die «Förderung der Herstellung von Kernwaffen» an. Für Sohn Urs Tinner ist eine unbedingte Freiheitsstrafe von 50 Monaten vorgesehen.

Da er ab 2004 bereits 1536 Tage in Untersuchungshaft gesessen hat, würde er ebensowenig wie sein Vater nochmals ins Gefängnis gehen müssen. Das Gleiche gilt für seinen Bruder Marco, der zusätzlich eine Urkundenfälschung eingestanden hat.

Er hat sich mit der BA auf eine Freiheitsstrafe von 41 Monaten und eine Geldstrafe geeinigt, bei bereits ausgestandener Untersuchungshaft von 1237 Tagen. Alle drei sollen zudem gemeinsam für 400'000 Franken Verfahrenskosten gerade stehen.

Sabotierte Teile geliefert

Das Bundesstrafgericht wird nur noch darüber zu entscheiden haben, ob die Durchführung des abgekürzten Verfahrens überhaupt angebracht ist und falls ja, ob der Handel mit der BA abgesegnet werden kann. Ein Beweisverfahren findet nicht mehr statt.

Laut Anklage soll mit den beantragten Sanktionen den «ausserordentlichen Umständen» des Falles Rechnung getragen werden. Strafmildernd wurde insbesondere berücksichtigt, dass die Tinners nach Überzeugung der BA ab 2003 mit nicht näher bezeichneten «amerikanischen Behörden» zusammengearbeitet haben sollen.

Gemäss ihrem «Kooperationsvertrag» hätten sie Information geliefert, die zur Aufdeckung des Netzwerkes von Adbel Qadeer Khan und seinen Diensten für das libysche Atomwaffenprogramm beigetragen hätten. Zudem hätten sie Teile von Gasultrazentrifugen zur Urananreicherung auf Anweisung abgeändert und untauglich gemacht.

Wissen um Atomwaffen

Die Aufklärungsarbeit habe letztlich dazu geführt, dass im Oktober 2003 ein Frachtschiff habe aufgebracht werden können, das mit fünf Containern mit Teilen für Gasultrazentrifugen nach Libyen unterwegs gewesen sei. Weiter hätten die Tinners mit der Internationalen Atomenergie Organisation IAEO zusammengearbeitet.

Allerdings steht laut BA auch fest, dass sie zwischen 1998/1999 bis 2003 zumindest in Kauf genommen haben, mit ihren Handlungen das Atomwaffenprogramm eines unbekannten Abnehmers zu unterstützen. Zu ihren Gunsten wertet die BA dagegen weiter, dass der Bundesrat 2007 die Vernichtung von umfangreichem Beweismaterial angeordnet hat.

Die Beschuldigten hätten den ihnen vorgeworfenen Sachverhalt trotz diesem schweren Eingriff in ihre verfassungsmässigen Rechte anerkannt. Wegen der Aktenvernichtung wäre laut BA der Nachweis der fraglichen Delikte zumindest in Teilbereichen nicht mehr möglich gewesen.

(knob/sda)

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