
Die Frage der Woche lautete: «Die Todesstrafeninitiative wurde nach grossem Mediengetöse zurück gezogen, bevor die erste Unterschrift gesammelt war, da das Ziel, Aufmerksamkeit zu ergattern, erreicht worden sei. Ist es statthaft, die Mechanismen der direkten Demokratie für solche Zwecke zu benutzen?» Heute der Beitrag von Mattea Meyer, Vizepräsidentin der JUSO Schweiz.
In diesem Sinne werden Initiativen häufig dazu genutzt, Themen auf die politische Agenda zu setzen, auf sich aufmerksam zu machen und eine Volksabstimmung zu erwirken. Im Fall der Todesstrafeninitiative wurden diese Volksrechte jedoch dazu missbraucht, um einzig und allein Aufmerksamkeit zu erhaschen und sein Anliegen medial zu platzieren.
Demokratie bedeutet nicht die uneingeschränkte Macht der Mehrheit. Demokratische Rechte hören dort auf, wo grundlegende Rechte wie das Völkerrecht verletzt werden. Die heutige Rechtsgrundlage sieht jedoch anders aus und muss verbessert werden. Zwei brisante Punkte im Initiativ-Prozess stechen besonders ins Auge: die Kriterien der Gültigkeit und der Zeitpunkt der Gültigkeitserklärung.
Um der Gültigkeitsprüfung stand zu halten, muss das Volksbegehren drei Kriterien erfüllen: es muss formal und materiell einheitlich sein und darf nicht gegen zwingendes Völkerrecht verstossen, das ein unabdingbares Fundament zwischenstaatlicher Rechtsordnung darstellt. Da das zwingende Völkerrecht jedoch nicht genau definiert ist, ist es kaum durchsetzbar. Gleichzeitig haben wirtschaftlich interessante Verträge wie z.B. WTO-Abkommen innenpolitisch mehr Gewicht erlangt, als Menschenrechte. Diese werden grosszügig missachtet, indem auf die Macht und Freiheit des Volkes verwiesen wird.
Eine Initiative kann zwar nicht gegen zwingendes Völkerrecht, wohl aber gegen Völkerrecht an sich verstossen. Der Souverän stimmt so immer wieder über Initiativen ab, die «nur» das Völkerrecht verletzen.
Als einziges Kriterium der Gültigkeit die Einhaltung von zwingendem Völkerrecht zu nehmen, geht demnach zu wenig weit. Es braucht stärkere Vorschriften wie z.B. die Einhaltung von Menschenrechte und Demokratie, denn das Wort des Volkes steht nicht über allem.
Das Parlament überprüft die Gültigkeit einer Initiative erst, nachdem sie zustande gekommen ist, d.h. 100'000 Unterschriften gesammelt worden sind. Nebst den Kriterien der Gültigkeit muss daher auch der Initiativ-Prozess überdacht werden. Es muss die Möglichkeit geschaffen werden, ein Begehren vor dem Sammelstart zu verbieten, indem der Prozess der Gültigkeitserklärung vorgeholt wird. Das Parlament als politische Instanz und als Vertretung von Interessen ist dafür nicht ein geeignetes Gremium. Die Gültigkeitserklärung muss auf juristischen und nicht auf politischen Entscheiden basieren.
Mit diesen notwendigen Verbesserungen würde es in Zukunft nicht mehr möglich sein, dass menschenrechtsverletzende Initiativen gesammelt und für gültig erklärt werden können. Es muss in einer Demokratie andere Wege und Mittel geben, auf ein politisches Anliegen aufmerksam zu machen, ohne Volksrechte dazu zu missbrauchen, wie dies bei der Todesstrafeninitiative geschehen ist.
(von Mattea Meyer/news.ch)
Ich weiss, dass alles zusammenhängt. Soviel hab ich auch ohne Jusstudium begriffen.
Was SIE nicht zu begeifen scheinen, ist, dass wir diese Gesetze jederzeit selber machen können. An internationale Richtlinien sind wir nur gebunden, solange entsprechende Verträge einzuhalten sind. Diese sind kündbar.
Wir sind Herr im eigenen Haus.
Dass wir ungesehen EU Regeln übernehmen, ist ein Sündenfall der Europhilen und muss geändert werden. Man muss nicht jeden Blödsinn mitmachen. Wenn ich die Kosten sehe, die die Gesetze und Regeln verursachen, die aus der EU rüberschwappen, weiss ich, dass wir froh sein können.
In England zeigte eine Studie, dass Regulierungen 2009 33 Milliarden Pfund gekostet haben. Seit 1998 sind es 176 Milliarden Pfund.
71 Prozent (124 Milliarden Pfund) dieser Regulierungen kamen aus der EU.
Steson
Ja. Sie haben recht, es hängt alles zusammen, irgendwie. Ein Beitritt zu einem nicht kosteneffizienten System mit 27 Generaldirektoren, die jeder einen Stab Leute ernährt, die sich irgendwie betätigen müssen, kann zum Beispiel teure Folgen haben.
Aber so weit denken einige nicht, oder Steson?
Ich wollte Ihnen nur erklären das alles zusammenhängt. Direkte Demokratie, Totale Macht der Mehrheit, Rechtsstaat, Gesetze, Volksrechte, Internationale Verträge, Volksinitiativen, Gerichte, Richter, Politiker, usw, all das ist das Grundgerüst unserer Demokratie.(Sie sollten vielleicht mal den Artikel zu diesem Thema lesen, dann wüssten Sie vielleicht worum es hier geht)
Ich habe es halt mal auf die Sachliche Art versucht, diese Sprache verstehen sie halt nur sehr schlecht, gell Kubra. Aber egal, bis bald zu einem anderen Thema. Einem der nur streiten will kann man halt nichts erklären, darum lass ich es jetzt einfach. (das war jetzt unsachlich :-) Grins)
Schöner Abend
Was wollen Sie mir da in die Tastatur geben? Sie faseln schon wieder von absoluter Macht.
Die hat bei uns keiner.
Hier nochmals vereinfacht. Die Bundesverfassung bestimmt den Rahmen in dem die Bundesrichter Urteile fällen können. Das Volk wiederum kann bei Stände- und Volksmehr in die Bundesverfassung schreiben.
So kontrollieren alle an der Macht beteiligten einander. Stellen Sie sich vor, das wäre nicht so und die Richter könnten unwidersprochen entscheiden, wie sie wollten.
Um Ihnen das abstruse an Ihrer Idee (woher kommt eigentlich diese Obrigkeitsgläubigkeit bei Ihnen?) zu veranschaulichen: Stellen Sie sich vor, ich hätte doch Jus studiert und wär einer derjenigen, die über Recht und Unrecht entscheiden könnten;)
Bei den klein Parteien muss ich Ihnen aber Wiedersprechen, die GLP ist weder Fisch noch Vogel, die sind mir irgendwie suspekt, die BDP wird wohl kaum je so gross werden, dass sie mal richtige Regierungsverantwortung übernehmen kann. EWS wird wohl ihre erste und einzige BR bleiben.
Das auch die SVP am Ende des Tages nur aufs eigene Portemonnaie schaut ist halt für die Bauern im Tale und auf der Alp schwer zu erkennen.
Irgendwie kann ich mir auch nicht mehr vorstellen, dass die FDP ihren Wähleranteil halten kann. Eigentlich kann man nur darauf hoffen, dass die GLP und die BDP den entsprechenden Parteien ein paar oder gar viele Prozente abjagen können.
Eine rot rote Regierung in Deutschland wäre bestimmt nicht das gelbe vom Ei, ich kann mir eine solche Koalition aber fast nicht vorstellen. Die Linke ist kaum regierungsfähig, gut das sind die gelben auch nicht..... mal sehen wie das weitergeht.
Leider ist die Schweiz sehenden Auges in diesen Mist hineingelaufen. Lichtenstein hätte ein Warnruf sein müssen, war es leider nicht. Jetzt haben wir den Salat und daran sind jetzt bestimmt nicht die Linken schuld. Auch wenn man Klugscheisser nicht mag, aber die haben es ja immer gesagt. :-) Ja das Recht wurde gebrochen, leider wird wohl niemand deswegen gerade stehen, weder die Banker der UBS noch Merz oder die FDP Oberen. Wir können ihnen an der Urne die Quittung geben.
Ziehe mein Beret. Auf den Punkt. Saignant.
Deutschland ist mir viel zu mächtig geworden innerhalb der EU, nicht mal Sarkozy hat da noch Gegenwehr ausgeübt (nicht erfolgreich jedenfalls). Und die Briten sind ja gefühlt eh kein Vollmitglied der EU.
Die gute Merkel hat wohl auf Drängen ihrer Chefs...äh ich meine Finanzbranchenspitzenleute Griechenland um jeden Preis retten wollen (oder die Deutschen Finanzinstitute (oder den Machterhalt ihrer Partei (oder sich selbst))). Da ist Recht oder Gesetz doch Leberwurscht.
Trotzdem hänge ich irgendwie an Tante Angela. Denn wenn ich mir vorstelle, was da nach ihr kommen könnte...eine rot-rote Regierung z.B.
Schon beim Gedanken daran bekomme ich Zahnschmerzen.
Man muss nicht Jura studiert haben um zu wissen, dass unser Bundesrat das Notrecht missbraucht hat und das die Herausgabe der Kundendaten illegal war. Aber was kümmert den Recht und Gesetz wenn man Notrecht hat. Ist doch Cervelat.
Das Bankgeheimnis wurde übrigens von den bürgerlichen Parteien beerdigt.
Natürlich wollte die Linke das BG schon lange abschaffen.
Wie auch immer, die Banken sind selber Schuld, das muss auch mal gesagt sein. Was die da jahrelang abgezogen haben spottet jedem Rechtsempfinden und ist undemokratisch.
Rechtsicherheit heisst, dass ein Gesetz nicht nachträglich angewendet werden kann.
Im Falle der Einführung der Todesstrafe würde das heissen, dass nicht ab dem Annahmetermin alle Mörder in die Todeszelle kommen würden, sondern nur die neu Verurteilten.
Bei einer Gesetzesänderung aufgrund einer Initiative ist es ja gerade das Ziel, ein geltendes Recht zu ändern oder neu zu schaffen. Wäre das nicht möglich, wären wir noch mit Vierteilung und Räderung gesegnet.
Nach der Annahme einer Initiative müssen auch die Rahmenbedingungen angepasst werden.
Dies wo nötig auch mit einer Abstimmung. Dass die Initiative daran scheitern kann, dass die Änderung einer Rahmenbedingung vom Volk verworfen wird, ist das Risiko, dass die Initianten eingehen.
Schön, wenn sie das im Vorfeld schon bedacht haben. Sonst ist es Aufgabe der Gegner und der Initianten, das Volk darüber zu informieren. Diese Information zu verbreiten, ist eine wichtige Aufgabe der Medien.
Dieser Prozess ist in Bewegung. Die Demokratie lebt.
http://www.swissinfo.ch/ger/Home/Archiv/Schritt_in_Richtung_neues_Volk...
Rechtsicherheit soll übrigens auch Politiker davor bewahren, aus gefühlter Not heraus (wenn zum Beispiel die Kassen in einer selbstverschuldeten Krise völlig leer sind) Gesetze zu brechen oder umzubiegen (Merkel und Leute mit ihrem Rechstempfinden aus der DDR 2.0 kaufen gestohlene CD's).
Dafür gibt's dann das Bundesgericht, das über diese Werte wachen muss.
Immer mit dem Gedanken im Hinterkopf, dass man den Kantonen und dem Volk Rechenschaft schuldet.
So meine Meinung auf die Schnelle. Ich geb zu ich wollte mal Jus studieren. Hab's dann aber gelassen.
Ich kenne Mechä, die mehr Ahnung davon haben als ich. Das ist kein Kriterium.
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