Der Fall Florian: Gemeinde will nicht zahlen

publiziert: Montag, 17. Mai 2010 / 10:40 Uhr
Trauergäste bei der Beerdigung von Florian.
Trauergäste bei der Beerdigung von Florian.

Bonstetten ZH - Das Genugtuungsbegehren der Mutter eines Vierjährigen, der Ende Februar in Winterthur von seinem Vater getötet worden war, ist von der Gemeinde Bonstetten abgewiesen worden. Dies teilte der Anwalt der Gemeinde, Thomas Poledna, mit.

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Nach Ansicht der Mutter ist die Gemeinde am Tötungsdelikt mitschuldig. Sie habe - nach einigem Hin und Her - dem Vater das Sorgerecht für ihren Sohn Florian gegeben, obwohl der Mann in den 1990er Jahren schon seinen inzwischen erwachsenen ersten Sohn hatte töten wollen.

Der Anwalt der Mutter reichte Anfang April ein Genugtuungsbegehren ein. Die Gemeinde Bonstetten habe dieses nach eingehender Prüfung der Akten- und Rechtslage abgewiesen, schreibt Poledna. Im Hinblick auf das laufende Verfahren würden keine weitergehenden Auskünfte erteilt.

Im Auftrag von Justizdirektor Markus Notter ist ein externer Gutachter daran, den Fall genauer zu untersuchen. Am 26. Februar hatte der 60-jährige Vater den vierjährigen Sohn in einem Winterthurer Hotelzimmer getötet. Er gestand das Delikt und gab an, er habe auch sich töten wollen.

(fkl/sda)

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