Der Staat muss nur die Religionsfreiheit zu garantierten

publiziert: Dienstag, 2. Nov 2010 / 17:09 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 2. Nov 2010 / 17:32 Uhr
Die Trennung von Kirche und Staat ist in der Schweiz noch lange nicht Tatsache.
Die Trennung von Kirche und Staat ist in der Schweiz noch lange nicht Tatsache.

Die Frage der Woche lautete: Kruzifixstreit in Luzern und Wallis: Wie säkular soll der Schweizer Staat sein? Heute der Beitrag von Mattea Meyer, Vizepräsidentin der JUSO Schweiz.

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Ein Jahr nach der Minarett-Initiative soll es nun den Kruzifixen, einem christlichen Symbol, an den Kragen gehen? Viele PolitikerInnen sind empört, fordern nun sogar eine konsequente Zurschaustellung der «christlich-abendländischen» Kultur. Aber was ist «unsere» Kultur überhaupt?

Klar ist, dass viele Jahrhunderte lang die Kirchen eine wichtige Rolle im Leben der Menschen gespielt haben. Sie waren mächtig, besassen Ländereien, urteilten über Gut und Böse und bestimmten das Denken der Menschen. Erst mit der Aufklärung rückte der Mensch als vernunftbegabtes Wesen in den Mittelpunkt, das selber urteilen, denken und handeln kann. Die Idee der Menschenrechte - also Grundrechte, die jeder Mensch unabhängig seiner sozialen, wirtschaftlichen Stellung oder Herkunft besitzt – waren geboren.

Ein Menschenrecht ist das Recht auf Religionsfreiheit. Jeder Mensch soll frei wählen können, ob und wenn ja, woran er glauben möchte. Die Religionsfreiheit muss von einem demokratischen Staat verteidigt werden. Dies bedeutet aber auch, dass eine klare Trennung von Religion und Staat vorherrscht. Die Trennung muss verunmöglichen, dass z.B. die katholische Kirche aufgrund ihrer Funktion politische Macht erhält oder dass die Mächtigen die Kirchen zu ihren Gunsten missbrauchen können, um ihre ideologischen Interessen durchzusetzen.

Eine klare Trennung ist in der Schweiz aber nach wie vor nicht der Fall. Es bestehen Verfassungsartikel, Gesetze, Regelungen und Praktiken, die unter anderem für nicht-religiös geprägte Menschen oder Menschen mit einem nicht-christlichen Glauben stossend und teilweise diskriminierend sind. So wird in der Präambel der Bundesverfassung Gott der Allmächtige beschworen, Kantone zahlen zum Teil die Löhne der Pfarrer und der Staat zieht für die Kirchen die Kirchensteuer ein.

Religion soll in unserer Gesellschaft ihren Platz haben, aber nicht in der politischen Öffentlichkeit. Religion ist eine private Angelegenheit, die jeder Mensch für sich bestimmt. Die einzige Aufgabe des Staates ist es, diese Religionsfreiheit zu garantierten. Solange der Staat die Kirchensteuer einzieht, den christlichen Religionen Privilegien gewährt oder öffentliche Schulen Kreuze in den Schulzimmern zwingend aufhängen müssen, so lange haben wir keine klare Trennung von Religion und Staat.

(Mattea Meyer/news.ch)

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