Deutscher Bundestag verschärft Versammlungsrecht

publiziert: Freitag, 11. Mrz 2005 / 13:54 Uhr

Berlin - Der Deutsche Bundestag hat mit sehr grosser Mehrheit Verschärfungen des Straf- und des Versammlungsrechts beschlossen. Damit soll erreicht werden, dass Aufmärsche von Rechtsextremisten und Neonazis eingedämmt werden.

Der Deutsche Bundestag stellte sich hinter die Revision.
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Die Verschärfungen dürften noch vor dem 60. Jahrestag des Kriegsendes am 8. Mai in Kraft treten. So soll ein Aufmarsch der rechtsextremen NPD zum Jahrestag am Brandenburger Tor und in der Nähe des Holocaust-Mahnmals in Berlin verhindert werden.

Rot-Grün und die Union hatten sich auf die Novelle verständigt. In der Debatte betonten sie, dass sich die Demokratie angesichts der Herausforderungen durch die Rechtsextremisten als wehrhaft erweise. Grundrechte würden nicht in unzulässiger Weise eingeschränkt.

Nur die FDP lehnte die Änderungen als unnötig ab. Die geltenden Gesetze reichten aus, um wirksam gegen Neonazi-Aufmärsche vorzugehen.

Liste mit geschützten Orten

Künftig soll es möglich sein, Versammlungen und Aufmärsche an historisch herausragenden Gedenkorten zu verbieten oder nur mit Auflagen zu genehmigen. Ausschlaggebend soll sein, dass nach konkret feststellbaren Umständen die Sorge besteht, dass die Würde der Opfer beeinträchtigt wird.

Dies soll beispielsweise für ehemalige Konzentrationslager und das Holocaust-Mahnmal gelten. Die Bundesländer sollen die Liste der geschützten Orte in eigenen Gesetzen festlegen. Ursprünglich war vorgesehen, dass dies der Bund bestimmt.

Wegen Volksverhetzung soll mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden, wer den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise stört, indem er die Gewalt- und Willkürherrschaft der Nazis billigt, verherrlicht oder rechtfertigt. Der Begriff Verharmlosung wurde damit endgültig aufgegeben. Der Präsident des Zentralrates der Juden in Deutschland, Paul Spiegel, begrüsste die Änderungen.

(rp/sda)

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