Deutscher Innenminister für Antrag zum Verbot der NPD

publiziert: Montag, 9. Okt 2000 / 17:52 Uhr

Berlin - Vor dem Hintergrund andauernder rechtsextremer und fremdenfeindlicher Übergriffe in Deutschland konkretisieren sich die Überlegungen für ein Verbot der NPD. Innenminister Otto Schily sagte am Montag, das Belastungsmaterial gegen die Partei reiche aus.

Nach Beratungen mit seinen regionalen Amtskollegen aus Bayern, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt erklärte Schily in Berlin, das Beweismaterial gegen die Nationaldemokratische Partei Deutschlands sei «schwerwiegend». Gemeinsam mit den Innenministern aller Bundesländer soll demnächst über einen Antrag entschieden werden.

Den Antrag müssten Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat stellen, wobei ein gemeinsames Vorgehen angestrebt wird. Das Verbot einer Partei kann in Deutschland nur das Bundesverfassungsgericht beschliessen. Da für einen solchen Schritt hohe Hürden gelten und bei einem Scheitern des Antrags die NPD sich bestätigt sehen würde, äusserten sich am Montag die meisten Parteien noch sehr zurückhaltend.

Seit Gründung der Bundesrepublik wurden zwei Parteien verboten: 1952 die Sozialistische Reichspartei (SRP), weil sie wesensverwandt mit der NSDAP sei. Vier Jahre später war es die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD), weil das Ziel einer Diktatur des Proletariats mit der deutschen Verfassung nicht vereinbar sei.

Nach Angaben des deutschen Inlands-Geheimdienstes hat die 1964 gegründete NPD etwa 6000 Mitglieder. Für die Partei habe die Zusammenarbeit mit Neonazis Priorität gewonnen, hiess es im jüngsten Jahresbericht des Verfassungsschutzes. In Aussagen und äusserem Erscheinungsbild seien bei gemeinsamen Demonstrationen «zwischen Neonazis und NPD-lern kaum noch Unterschiede auszumachen». Bei Wahlen spielt die NPD jedoch seit längerem keine Rolle mehr. Sie ist weder in einem der 16 Landtage noch im Bundestag vertreten.

(sda)

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